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Stichwort: Das Washingtoner Artenschutzabkommen
19. Jun 2001 17:25

Das 1973 unterzeichnete Abkommen CITES ist eines der ältesten im Naturschutz. Die unterzeichnenden Staaten verpflichten sich, den Handel mit bedrohten Tier- und Pflanzenarten zu kontrollieren.
 
BONN. Die «Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora» (CITES) trat 1975 erstmalig in Kraft. Die Bundesrepublik Deutschland schloss sich am 20. Juni 1976 als erster Staat des damaligen EU-Vorgängers EWG (Europäische Wirtschaftsgemeinschaft) an. Die DDR war dem Abkommen bereits ein halbes Jahr zuvor am 7. Januar beigetreten. Inzwischen umfasst die Liste der Mitgliedsländer 153 Staaten weltweit.

Etwa alle zwei Jahre treffen sich die CITES-Mitglieder zur Artenschutzkonferenz, um zu entscheiden, welche Arten so gefährdet sind, dass sie in die Liste aufgenommen werden müssen. Zurzeit sind rund 5200 Tier- und 22.500 Pflanzenarten erfasst.

Das Abkommen besteht aus einem Vertragstext und drei Anhängen mit unterschiedlichen Schutzkriterien. Im Anhang I sind alle unmittelbar vom aussterben bedrohten Arten aufgeführt, mit denen kommerzieller Handel strikt verboten ist. Im Anhang II sind die gefährdeten Tiere und Pflanzen genannt, für deren Handel Ausfuhrgenehmigungen erforderlich sind. Zuletzt sind im Anhang III die Arten angeführt, die nur in bestimmten Ländern unter Handelsschutz stehen.





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