Bislang dürfen in Deutschland Wissenschaftler nur dann mit embryonalen Stammzellen arbeiten, wenn diese vor dem 1. Januar 2002 entstanden sind. Mit Blick auf die Debatte, diesen Stichtag zu verschieben, sagte Schavan: «Ich halte eine einmalige Verlegung des Stichtags für verantwortbar, denn sie ist keine Aufweichung.» Die Substanz des Gesetzes von 2002 bleibe unberührt. «Im übrigen kann ich als Forschungsministerin nicht ignorieren, dass der jetzige Erfolg ohne Kenntnisse aus der embryonalen Stammzellenforschung nicht möglich gewesen wäre.» Entscheidend sei, dass jetzt die Hoffnung größer sei, dass man eines Tages überhaupt keine embryonale Stammzellenforschung mehr brauchen werde.
Der Bundestag steht im Frühjahr vor einer neuen Debatte über das Stammzellengesetz. Abgeordnete aus allen Parteien sammeln derzeit Unterschriften für fraktionsübergreifende Gruppenanträge. Ziel ist dabei je nach Position der Erhalt, die Streichung oder eine Verschiebung der Stichtagsreglung. (dpa)