netzeitung.deUnion bei Stammzellen-Forschung entzweit

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Embryonale Stammzellen (Foto: Harvard University<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Embryonale Stammzellen
Foto: Harvard University
Quelle: NZ Netzeitung GmbH

Nach dem EU-Kompromiss zur Förderung der Forschung an embryonalen Stammzellen wollen Politiker aus Union und FDP das strenge deutsche Gesetz ändern. Die Regierung weigert sich.

Die Bundesregierung lehnt eine liberalisierte Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen ab. «Es gibt einen Konsens im Kabinett, dass wir nicht an eine Veränderung des Gesetzes denken», sagte Forschungsministerin Annette Schavan (CDU) am Mittwoch in Berlin.

Das Stammzellengesetz vom April 2002 ergänzt das «Gesetz zum Schutz von Embryonen» aus dem Jahr 1990. Deutsche Forscher dürfen demnach nur embryonale Stammzellen verwenden, die im Ausland vor dem 1. Januar 2002 durch künstliche Befruchtung entstanden. Embryonale Stammzellen selbst entstehen lassen dürfen sie nicht.

Embryonale Stammzellen gelten als Multitalente: Sie können sich in andere Zelltypen des Körpers wandeln, etwa in Nervenzellen. Sie lassen sich im Prinzip unbegrenzt vermehren und gelten als Hoffnung im Kampf gegen bisher unheilbare Krankheiten wie Parkinson.

Reform gefordert
Politiker aus Union und FDP plädieren daher für eine Reform des Gesetzes. Der Parlamentarische Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, Peter Hintze (CDU), hält die deutsche Stichtagsregelung für überholt. Deutsche Forscher müssten an dieser «menschenfreundlichen Forschung» teilhaben dürfen, sagte er der Tageszeitung «Die Welt». Die forschungspolitische Sprecherin der Unionsfraktion im Bundestag, Ilse Aigner (CSU), bezweifelte im Gespräch mit der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung», dass der Bundestag das aktuelle Embryonenschutzgesetz und das Stammzellgesetz noch mittrage.

Die FDP-Fraktion kündigte für dieses Jahr eine Initiative an, mit der sie die Stichtags-Regelung abschaffen will. Die deutsche Gesetzgebung sei nach dem EU-Kompromiss vom Montag überholt, sagte die forschungspolitische Sprecherin Ulrike Flach. Ähnlich äußerte sich Nordrhein-Westfalens Forschungsminister Andreas Pinkwart (FDP).

Geld nicht an Stichtag gebunden
Am Montag hatten sich die Forschungsminister der EU darauf geeinigt, gemeinsame Forschungsgelder künftig auch den Forschern zu zahlen, die mit kürzlich hergestellten Stammzellen arbeiten. Sie wollen jedoch kein Geld für die Herstellung der Stammzellen oder zum Klonen geben. Auch Forschungsministerin Schavan hatte diesem Kompromiss zugestimmt. Nun muss das Europäische Parlament noch zustimmen.

CSU-Forschungsexpertin Aigner kritisierte die deutsche Haltung als widersprüchlich. Nun würden hier verbotene Projekte im Ausland mit deutschen Steuergeldern gefördert. Ein deutscher Forscher kann nach derzeitiger Rechtslage dafür bestraft werden, wenn er zum Beispiel in Großbritannien an Stammzellen forscht, die dort legal nach 2002 erzeugt wurden.

Auch Detlev Ganten, Mitglied im Nationalen Ethikrat und Chef der Berliner Universitätsklinik Charité, verlangte, das deutsche Stammzellgesetz zu ändern. «Unser Problem in Deutschland ist, dass wir die Zellen, die in anderen Ländern hergestellt werden, immer noch nicht einführen können», hatte er im RBB-Inforadio beklagt. Nach dem EU-Kompromiss sei aber zumindest gewährleistet, dass geltendes Recht die Forschung nicht behindere. Der Präsident der Max-Planck-Gesellschaft, Peter Gruss, forderte in der «Frankfurter Rundschau», Deutschland solle den EU-Kompromiss übernehmen.

Kritik bei Grünen und Kirchen
Die Grünen-Fraktion im Bundestag kritisierten die EU-Entscheidung dagegen als «Rückschlag für Ethik und Menschenwürde in Europa». Es handele sich um einen «Beitrag dazu, menschliches Leben zur Verfügungsmasse zu degradieren», sagte der Leiter der Arbeitsgruppe Biotechnologie der Grünen-Fraktion, Reinhard Loske.

Auch aus den Kirchen klagten über die EU-Regelung. «Bei der nun geltenden Beschlusslage kann nicht ausgeschlossen werden, dass von der Forschungsförderung der EU finanzielle Anreize für die Zerstörung von menschlichen Embryonen ausgehen», hatte EKD-Ratsvorsitzende Bischof Wolfgang Huber gewarnt. Die Deutsche Bischofskonferenz schloss sich dem an. «Auch mit deutschen Steuergeldern wird so eine Forschung ermöglicht, die in Deutschland nach geltender Rechtslage verboten ist und die Tötung menschlichen Lebens voraussetzt», hieß es in einer Stellungnahme der katholischen Bischöfe. Zu noch härteren Worten griff der Vatikan: Die Zeitung des Kirchenstaates «L'Osservatore Romano» nannte die EU-Entscheidung «das makabre Produkt eines perversen Verständnisses von Fortschritt». (nz)