29. Jun 2006 11:22
Eine Allianz der großen deutschen Wissenschaftsorganisationen hat die Bundesregierung aufgefordert, die Novelle des Urheberrechts in mehreren Punkten zu überarbeiten.
Das Zweitverwertungsrecht eines Wissenschaftlers gegenüber dem Rechteverwerter, etwa einem Verlag, müsse gesetzlich gesichert werden. Dabei müssen für die Wissenschaft akzeptable Fristen gelten.Bildungseinrichtungen müssen elektronisch verfügbare Medien zugänglich machen und wiedergeben dürfen. Dieses Recht dürfe nicht nur öffentlichen Bibliotheken, Museen oder Archiven zugestanden werden. Innerhalb der Bildungseinrichtungen dürfe der Zugang nicht auf eigens eingerichtete Leseplätze beschränkt werden, sondern die bestehenden Möglichkeiten lokaler Netze müssten genutzt werden dürfen.
Bei der Vervielfältigung zum privaten Gebrauch soll das Gesetz auch die Belange der Drittmittelforschung öffentlicher Wissenschaftseinrichtungen berücksichtigen.
Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen müssten das Recht haben, elektronische Archive von ihren Beständen anzulegen.
Kommerzielle Anbieter dürften kein gesetzliches Monopol zur Vervielfältigung und Übermittlung von digitalen Inhalten bekommen. Vielmehr müssten Bibliotheken das Recht erhalten, zumindest grafische Dateien auf Bestellung zu versenden. Der Versand von vollelektronischen Kopien sollte ebenfalls ermöglicht werden. (nz)