netzeitung.deAustralischer Philosoph stellt Lebensrecht Behinderter in Frage

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Peter Singer (Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Peter Singer
Quelle: NZ Netzeitung GmbH

Der australische Philosoph Peter Singer spricht am Wochenende in Heidelberg über die menschliche Würde. Vor 15 Jahren wurde ihm ein Auftritt verboten, weil er das Lebensrecht behinderter Menschen in Frage stellt.

Von Thomas Gith

Der Australier Peter Singer, derzeit Professor für Bioethik an der Universität in Princton, kommt zu einer Tagung nach Deutschland. Am Deutsch-Amerikanischen Institut in Heidelberg wird er am Samstag einen Vortag über die Menschenwürde halten. Seine zentrale Frage lautet: Was ist besonders am Menschen?

Normalerweise wäre der Besuch eines australischen Philosophen in Deutschland nichts Spektakuläres. Doch Singer ist ein Sonderfall. Wenn er über die Menschenwürde und das Recht auf Leben nachdenkt, dann stellt er auch die Frage, ob es nicht legitim sei, schwer behinderte Neugeborene zu töten.

Aktuell sind seine Thesen für die Gentechnik relevat, denn mit ihnen lässt sich der Eingriff in das frühste Stadium menschlichen Lebens rechtfertigen. Ein ethisches Problem, über das Politik und Wissenschaft in Deutschland heftig streiten.

Euthanasie-Debatte verhindern
In seinem Buch «Praktische Ethik» knüpft Singer das Lebensrecht eines Menschen an Fähigkeiten wie Selbstbewusstsein und einen Sinn für Zukunft. Wer diese Fähigkeiten nicht besitzt - wie beispielsweise schwer behinderte Menschen - der besitzt für Singer auch kein Recht auf Leben. Euthanasie hält er in diesen Fällen für rechtens. Eine grundsätzliche Würde, die alle Menschen unabhängig von ihren Fähigkeiten besitzen und die einen grundsätzlichen Lebensschutz rechtfertigen würde, bestreitet er.

1989 wurde ein geplanter Auftritt Singers in Deutschland verhindert. Besonders Behindertenverbände wehrten sich damals gegen die von Singer angestoßene Euthanasie-Debatte. Viele behinderte Menschen fühlten sich von Singer beleidigt und vor allem: Sie sahen ihr Lebensrecht durch seine Thesen infrage gestellt. Mit so einem Menschen dürfe niemand debattieren, forderten sie.

Grenzen der freien Rede
Diese Haltung ist immer noch richtig, findet Horst Frehe. Frehe, Richter am Sozialgericht in Bremen und maßgeblich beteiligt am Aufbau der «Krüppelbewegung», ist daher wenig begeistert über Singers Besuch am Deutsch-Amerikanischen Institut: «Den Holocaust-Leugner David Irving würde ja auch keine demokratische Institution sprechen lassen. Wer Volksverhetzung betreibt und andere Menschen beleidigt, der hat kein Recht auf Redefreiheit. Das gilt auch für Peter Singer, wenn er die Euthanasie für behinderte Menschen fordert», sagte Frehe der Netzeitung.

Auch die Aktion Mensch, eine der größten Behindertenorganisation Deutschlands, reagiert in ihrem Online-Forum «1000-Fragen» auf den Besuch. «Gibt es eine ethische Grenze für die freie Rede?», fragt die Organisation anlässlich Singers Besuch.
Totschweigen hilft nicht
Auf der Tagung des Deutsch-Amerikanischen Instituts zum Thema «Menschenwürde und Forschung» wird Singer nun sprechen. Mit dabei sind unter anderem auch der Ethiker Marcus Düwell, der ehemaligen Kulturstaatsminister Julian Nida-Rümelin, und der Rechtsprofessor Rüdiger Wolfrum.

Jakob Köllhofer, Direktor des Deutsch-Amerikanischen Instituts und Organisator der Veranstaltung, hält ein Redeverbot für falsch. Der Netzeitung sagte er: «Weil Peter Singers Thesen zur Menschenwürde so heikel sind und weil sie soviel Anlass zur Diskussion bieten, ist es besser mit ihm zu sprechen, als bloß über ihn. Das Totschweigen seiner Ansichten hilft niemandem weiter.»

Menschenwürde und Gentechnik
Aktuell sind Singers Thesen zur Menschenwürde und dem Recht auf Leben vor allem für die Bioethik-Debatte. Der Zugriff auf den Embryo - ein Eingriff in das früheste Stadium menschlichen Lebens - ist ethisch schwierig. Weil der Embryo dabei zu Grunde geht - Kritiker sagen auch: weil er dabei stirbt.

Relevant sein könnten sie auch für die Debatte über die Präimplantationsdiagnostik. Sie untersucht einen im Reagenzglas gezeugten Embryonen auf möglicherweise vorliegende Behinderungen. Sollten sich diese bestätigen, ließe sich der kranke Embryo zu Gunsten eines gesunden aussortieren. In Deutschland ist dieses Verfahren auf Grund der Richtlinien des Embryonenschutzgesetzes derzeit indirekt verboten. Forscher und Politik aber streiten über seine Legitimität.

Großes Streitpotenzial
Eine sehr umstrittene Position vertritt in diesem Streit Peter Singer mit seinen Thesen zum menschlichen Leben. Für ihn ist nicht alles menschliche Leben automatisch lebenswert – und auch nicht automatisch schützenswert. Mit den gleichen Argumenten, mit denen Singer die Euthanasie schwer behinderter Menschen rechtfertigt, lässt sich auch der Eingriff an Embryonen legitimieren: Sie besitzen kein Selbstbewusstsein, keinen Sinn für Zukunft und hätten nach seiner Auffassung daher auch keine besondere Würde, die ein Lebensrecht begründen würde.

Wenn Singer am Samstag in Heidelberg spricht, wird er auf eine Vielzahl von ihm entgegengesetzten Standpunkten treffen. Mit dabei ist dann auch Günter Dörr, ehemaliger Vorsitzender des Bundesverbandes für Körper- und Mehrfachbehinderter und selbst Vater eines behinderten Sohnes: «Für mich besitzen alle Menschen und auch Embryonen Menschenwürde – auch die mit schweren und schwersten Behinderungen - das ist doch gar keine Frage. Peter Singer sieht das anders – aber ich werde ihm meine Vorstellung mit der gleichen Energie präsentieren, mit der er seine Vorstellung vertritt», sagte Dörr der Netzeitung.