21. Jul 2004 13:03
Als Pilotprojekt der «e-Government-Initiative» der Bundesregierung sind Bestimmungen für die Einreise mit Produkten geschützter Arten nun online einsehbar.
«Durch Cites-Online wird das Genehmigungsverfahren für Antragsteller und Behörde erheblich erleichtert», sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin. Bislang musste für jeden Fall ein schriftlicher Antrag eingereicht werden. Das neue System erlaube es, den Antrag online zu stellen. Dieser könne dann bei der zuständigen Behörde, dem Bundesamt für Naturschutz (BfN), direkt weiter bearbeitet werden.Mit dem Cites-Abkommen wird der internationale Handel mit Exemplaren oder Produkten gefährdeter Tier- und Pflanzen-Arten geregelt. Rund 7000 Tier- und 24000 Pflanzenarten sollen so geschützt werden. Der Bundesumweltminister appellierte an Reisende, sich vor dem Kauf zu informieren, welche Dokumente für die Einfuhr in die Europäische Union nötig sind. «Das ist im elektronischen Zeitalter von überall auf der Welt, aus jedem Internetcafé, möglich», sagte Trittin.
Die Handelskontrolle beschränke sich jedoch nicht auf Verbote, heißt es in der Mitteilung des Bundesumwelt-Ministeriums und des BfN. Rund 95 Prozent der geschützten Arten sind unter bestimmten Voraussetzungen handelbar. Das BfN erteile jährlich über 13000 Ein- und Ausfuhrgenehmigungen für geschützte Tiere und Pflanzen sowie für daraus gewonnene Produkte. «Neben den Vorteilen für die Antragsteller bedeutet das neue System auch eine Verschlankung unserer Amts-internen Arbeitsprozesse», sagt BfN-Vizepräsident Rudolf Ley. Für die «Bund-Online-2005»-Initiative habe sich der Vollzug des Artenschutzabkommens angeboten. Cites-online ist ein Prototyp für die im Rahmen der Initiative entwickelte «virtuelle Poststelle», ein «Herzstück» des gesamten Projekts. Es seien neue Datensicherheitskonzepte und die Möglichkeit der qualifizierten elektronischen Signatur eingearbeitet worden. (nz)