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Frankreich will Gen-Untersuchungen an Embryonen genehmigen

15. Dez 2003 10:27
Bei künstlichen Befruchtungen werden mehr Embryonen erzeugt als eingepflanzt. In Frankreich könnten einige Eltern zukünftig unter ihnen wählen dürfen.

Die Prä-Implantations-Diagnostik (PID) vor der Einpflanzung eines Embryos bei künstlichen Befruchtungen, ist in Deutschland verboten. Die französische Nationalversammlung hat die Untersuchung auf genetische Defekte jetzt erlaubt.

Fünf-Jahres-Frist

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Für bestimmte Fälle haben die Abgeordneten die Gen-Untersuchung der Embryonen zugelassen, berichtete die Agentur AFP am vergangenen Freitag. Auf diese Weise könne verhindert werden, dass vorbelastete Eltern ihre Erbkrankheiten an Kinder weitergeben. Zudem könnten gesunde Nachkommen Gewebe- oder Organspender für kranke Geschwister sein.

15 Anträge von Eltern mit Kindern, die an schweren Erbkrankheiten litten, lägen bereits vor, berichtete die Agentur weiter. Der Vorlage der Nationalversammlung muss jedoch zunächst die zweite französische Parlamentskammer, der Pariser Senat, zustimmen.

Die Embryonen, die für künstliche Befruchtungen erzeugt wurden, aber nicht eingepflanzt werden, sollen zudem in den nächsten fünf Jahren für Versuche frei gegeben werden. Voraussetzung dafür sei, dass «große therapeutische Erfolge» erwartet werden könnten. Derartige Versuche und die Gewinnung von Stammzellen aus diesen Embryonen zu therapeutischen Zwecken sind in Deutschland verboten. (nz)

 
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