Elektroden im Makakenhirn: 

netzeitung.deBremer Behörde verbietet Affenversuche

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Makaken im Gehege der Uni Bremen (Foto: AP<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Makaken im Gehege der Uni Bremen
Foto: AP
Quelle: NZ Netzeitung GmbH

Die Experimente der Hirnforscher laufen seit mehr als zehn Jahren, und so lange dauert auch schon der Streit darüber. Nun könnte die Auseinandersetzung über die Affenversuche bis zum Verfassungsgericht getragen werden.

Im Streit um die Fortsetzung von Affenversuchen hat das Bremer Gesundheitsressort am Mittwoch der Universität Bremen eine weitere Absage erteilt. Nachdem die Behörde Ende vergangenen Jahres die Experimente des Hirnforschers Andreas Kreiter mit Makaken-Affen erstmals abgelehnt hatte, wies sie nun auch den Widerspruch der Universität zurück. Die Belastungen für die Tiere seien ethisch nicht vertretbar, hieß es.

Universitäts-Rektor Wilfried Müller zeigte in einer Stellungnahme vom Mittwoch «völliges Unverständnis» für den erneuten Bescheid der Behörde. Der Rechtsstreit hat bundesweite Bedeutung. Im Konflikt um die seit 1998 laufenden Versuche geht es im Kern um eine Abwägung zwischen der grundgesetzlich zugesicherten Forschungsfreiheit und dem Staatsziel Tierschutz, das 2002 ins Grundgesetz aufgenommen wurde. Doch wie weit der Verfassungsrang des Tierschutzes auf die Forschungsfreiheit ausstrahlt und sie beschränkt, ist juristisch ungeklärt.

Vorläufiger Rechtsschutz
Kreiter hat seine Versuche bisher unter vorläufigem Rechtsschutz fortgeführt. Eine Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus. Politisch hat der rot-grüne Senat beschlossen, aus den Affenversuchen auszusteigen. Er stützt sich dabei auch auf einen entsprechenden Beschluss der Bremischen Bürgerschaft, dem Parlament im kleinsten Bundesland. Im Dezember hatte das Bremer Verwaltungsgericht beschlossen, dass Kreiter nach dem Bescheid über den Widerspruch zwei Monate weiterforschen darf. Diese Frist läuft seit Dienstag.

Wahrscheinlich werden die Versuche auch nach dem Ablauf der Frist nicht gestoppt, weil die Universität in letzter Konsequenz bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen will. Mit ihrer Haltung blockiere die Behörde Fortschritte in der Epilepsie-Therapie und schade dem Wissenschaftsstandort Bremen, kritisierte Rektor Müller.

Tierschutzgesetz eingehalten?
Das Tierschutzgesetz werde von der Universität penibel eingehalten, argumentierte er. Die von der Behörde angelegten ethischen Maßstäbe müssten in der Konsequenz auch das Ende der Privat- und Nutztierhaltung bedeuten und seien daher für die wissenschaftliche Forschung nicht angemessen. Kreiter will zunächst durch eine Klage beim Verwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit des Widerspruchsbescheids überprüfen lassen und gleichzeitig eine einstweilige Anordnung beantragen, um seine Versuche fortsetzen zu können.

Kreiter zufolge werden den Versuchstieren feine Elektroden ins Hirn implantiert. Durch ein Belohnungssystem mit Trinkwasserentzug wird untersucht, wie die Wahrnehmung entsteht und im Gehirn umgesetzt wird. Aktuell arbeitet der Forscher an einem kabellosen Langzeit-Messsystem, mit dem elektrische Aktivitäten im Gehirn aufgenommen werden können, um sie über Roboter in Bewegung umzusetzen. Die Tiere sind nach Angaben des Neurobiologen zwischen fünf und zehn Jahre lang im Forschungsprojekt und werden dann eingeschläfert. (epd/dpa/nz)