28. Aug 2008 10:32
Versicherungsunternehmen soll verboten werden, auf Gendaten von Kunden zuzugreifen, lautet eine Forderung. Die andere: «Wir wünschen uns eine Ausweitung auch auf virologische Diagnostik etwa bei HIV- oder Hepatitis-Infektionen».
Arbeitgeber und Versicherungsfirmen sollen künftig keine Gen- Untersuchungen von Bewerbern und Kunden verlangen können. Nach dem Entwurf dürfen Versicherer jedoch Auskunft über vorliegende Untersuchungsergebnisse von Kunden verlangen, die eine Lebens- oder Erwerbsunfähigkeitspolice im Wert von mehr als 300.000 Euro - statt wie bisher 250.000 Euro - abschließen wollen. Etgeton sagte der Zeitung, diese Grenze sei bei mehreren Verträgen eines Kunden «nicht praktikabel».Auch die Grünen forderten ein solches Verbot. Der Nutzung von Gentests durch Versicherer werde mit dem Gesetzentwurf «Tür und Tor geöffnet», sagte die Gesundheitspolitikerin Birgitt Bender der Zeitung. Sie fürchte, dass die Summe nach und nach gesenkt wird.
Für die Ärzteschaft ist problematisch, dass die Reichweite des Gesetzes auf die genetische Diagnostik beschränkt bleibt. «Wir wünschen uns eine Ausweitung auch auf virologische Diagnostik etwa bei HIV- oder Hepatitis-Infektionen», sagte Bundesärztekammer-Präsident Jörg-Dietrich Hoppe der in Essen erscheinenden «Westdeutschen Allgemeinen Zeitung». Auch hier müsse ein verbindlicher Rechtsrahmen geschaffen werden, der eine Beratung durch qualifizierte Ärzte vorschreibe. «Denn auch hier stellt der prognostische Charakter für den Patienten eine enorme psychische Herausforderung dar», erklärte Hoppe. (AP/dpa)