Union zeigt Einlenken bei Mitarbeiterbeteiligung
28.11.2007
Herausgeber: netzeitung.de
Im Oktober bildete die Koalition eine Arbeitsgruppe, um einen Kompromiss zu finden. Hauptproblem: Bleibt die Beteiligung eines Mitarbeiters an seinem Unternehmen nur eine Einlage in einem übergreifenden Fonds oder sind seine Anteile konkret seiner Firma zuordenbar? Das kann unter anderem dann entscheidend sein, wenn der Betrieb pleite geht. Im Normalfall sind die Anteile dann ganz oder wenigstens teilweise futsch. Merkel sagte nun, ein Fonds sei dann akzeptabel, «wenn es eine gewisse Bindung an den eigenen Betrieb oder eine Gruppe von Betrieben gibt, damit die Beteiligung nicht völlig entkoppelt wird.« Anderenfalls unterscheide sie sich kaum vom normalen Fondssparen. Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) hatte sich zuletzt für staatlich kontrollierte, gegeneinander konkurrierende Fonds ausgesprochen, die private Anbieter entwickeln und führen sollten.
Bereits bei der Einsetzung der zehnköpfigen Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines gemeinsamen Konzepts mit dem Koalitionspartner SPD hatten CDU und CSU signalisiert, dass für sie unter Umständen auch regionale Fonds denkbar sind. Offenbar ist dies der Weg für einen Kompromiss mit den Sozialdemokraten, die einen Fonds für die mittelständische Wirtschaft bevorzugen.
Die Union will mit steuerlichen Anreizen die Zahl der Unternehmensbeteiligungen von Mitarbeitern steigern. Sie hat ein Investivlohn-Modell entwickelt, wonach Beschäftigte jährlich bis zu 1000 Euro steuerbegünstigt als Kapitalbeteiligung an Unternehmen anlegen können. Im Regelfall wird eine direkte Beteiligung am eigenen Unternehmen angestrebt. (nz/dpa/AP)

