netzeitung.deSteinbrück verteidigt gekürzte Pendlerpauschale

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Peer Steinbrück (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

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Für Finanzminister Steinbrück verstößt die Kürzung der Pendlerpauschale nicht gegen das Grundgesetz. Der Schritt sei zur Konsolidierung des Haushalts notwendig und werde nicht zurückgenommen.

Die Bundesregierung hat Forderungen abgelehnt, die Kürzung der Pendlerpauschale zurückzunehmen. Die seit Jahresbeginn geltende Neuregelung sei verfassungsgemäß und werde daher auch nach der anstehenden Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht Bestand haben, sagte der Sprecher von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD), Torsten Albig, am Montag in Berlin.

Seit Jahresbeginn können die Fahrtkosten für die ersten 20 Kilometer zur Arbeitsstelle nicht mehr von der Steuer abgesetzt werden; erst ab Kilometer 21 darf man 30 Cent pro Kilometer abrechnen. Infolge der Neuregelung werden laut Statistischem Bundesamt rund 8,1 Millionen Pendler leer ausgehen, die bislang noch Fahrtkosten absetzen konnten. Vergangene Woche hatte es der Bundesfinanzhof als «ernstlich zweifelhaft» bezeichnet, ob die Neuregelung mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Albig verwies hingegen darauf, dass mehrere andere Gerichte die Änderungen unbeanstandet gelassen haben.

Die Kürzung folge zudem dem Vorbild anderer Staaten und sei auch ein «nennenswerter Beitrag zu Konsolidierung des Haushalts», sagte der Sprecher. Die Linksfraktion beschloss am Montag einen Antrag an den Bundestag, in dem die Bundesregierung angesichts der Zweifel des Bundesfinanzhofs aufgefordert wird, die Kürzung sofort zurückzunehmen. Fraktionschef Gregor Gysi erklärte: «Wenn das höchste deutsche Finanzgericht erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel an der obskuren 20-Kilometer-Regelung hat, darf nicht erst bis zum Karlsruher Urteilsspruch gewartet werden, wenn die Finanz- und Steuerpolitik der Koalition noch ernst genommen werden soll.»

Fachleute von Bund und Ländern prüfen diese Woche eine Detailregelung, nämlich ob es Arbeitnehmern weiterhin gestattet werden soll, sich beim Finanzamt auf ihrer Lohnsteuerkarte als Freibetrag die Pauschale für die volle Entfernung zur Arbeitsstätte eintragen zu lassen. Dies könne man sich «durchaus vorstellen», sagte Albig. Doch sei dies aus seiner Sicht mit einem hohem Risiko verbunden, weil die Reform eben nicht rückgängig gemacht werde und der Steuerpflichtige dann später die zu viel einbehaltene Steuer nachzahlen müsse. (AP)