Senat will über Tempelhof abstimmen lassen
08.05.2007
Herausgeber: netzeitung.de
Davon seien 29.878 gültig, sagte Junge-Reyer. Nötig wären 20.000 Unterschriften gewesen. Die formalen Anforderungen an ein Volksbegehren seien also erfüllt, sagte die SPD-Politikerin. Das mit dem Volksbegehren verfolgte Ziel lehne der Senat jedoch ab, weil es die rechtlichen Grundlagen für den Bau des neuen Großflughafens Berlin Brandenburg International (BBI) gefährde.
Das Abgeordnetenhaus hat nun vier Monate Zeit, ebenfalls Stellung zu nehmen. Danach könnte die Initiative das Volksbegehren beantragen. Um einen Volksentscheid durchzusetzen, müssten sich dann innerhalb von vier Monaten mindestens 170.000 Wahlberechtigte in den Bürgerämtern in Listen eintragen.
Dessen ungeachtet treibt der Senat die Schließung des Flughafens weiter voran: Die Senatsverwaltung arbeite bereits seit einigen Monaten daran, die Planfeststellung für Tempelhof aufzuheben, sagte Junge-Reyer. Sie erwartet einen endgültigen Beschluss noch vor der Sommerpause.
Nach Ansicht von Junge-Reyer muss der Senat das Ergebnis des Volksbegehrens gar nicht abwarten - weil es ohnehin keine direkte Auswirkung habe. Es beziehe sich nicht auf ein Gesetz, sondern auf allgemeines Verwaltungshandeln, erläuterte die Senatorin. Die Forderung, den Widerruf der Betriebsgenehmigung aufzuheben, könne deshalb nicht Gegenstand eines Volksbegehrens sein, da es sich hierbei um einen «Verwaltungsakt zu Gunsten Dritter» handele. Der Senat werde zwar über das Ergebnis des Volksentscheids beraten, es aber lediglich als Appell werten.
Sollte die Mehrheit der Berliner für eine Offenhaltung des Flughafens stimmen, bedeutet das also noch nicht, dass dort weiter Flugzeuge starten und landen. «Hier werden Illusionen geweckt», sagte Junge-Reyer. Eine Offenhaltung des Flughafen sei weder politisch noch rechtlich möglich. «Der Wunsch, den viele haben, Tempelhof als Verkehrsflughafen offen zu halten, ist nicht zu erfüllen.»
Das Volksbegehren gegen die Schließung Tempelhofs ist in Berlin das erste, nachdem die Hürden für Volksbegehren und -entscheide gesenkt wurden. Parallel zur Wahl zum Abgeordnetenhaus im September 2006 hatten 84 Prozent der Wähler für eine entsprechende Änderung der Berliner Verfassung gestimmt.
Die Grünen warfen dem Senat vor, das Volksbegehren abzuwürgen: «Es ist mehr als peinlich, ein Volksbegehren zur Schließung des Flughafens zuzulassen und diesen gleichzeitig planungsrechtlich für den Flugverkehr zu entwidmen», sagte die verkehrspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im Abgeordnetenhaus, Claudia Hämmerling. Das Planungsrecht für den Flughafen hätte ihrer Meinung nach schon vor Jahren geändert werden können. (AP)

