netzeitung.deSenat will über Tempelhof abstimmen lassen

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Betritt bald niemand mehr den Flughafen Tempelhof? (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Betritt bald niemand mehr den Flughafen Tempelhof?
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Der erste Schritt zu einem Volksbegehren über den Traditionsflughafen Tempelhof ist gemacht. Stimmt nach dem Senat auch das Abgeordnetenhaus zu, müssen nur noch genug Berliner ihre Unterschrift abgeben.

Der Berliner Senat hat ein Volksbegehren gegen die Schließung des Flughafens Tempelhof zugelassen, will die Stilllegung aber weiter vorantreiben. «Die Offenhaltung von Tempelhof als Verkehrsflughafen ist vor langer Zeit rechtlich ausgeschlossen worden», sagte die Senatorin für Stadtentwicklung, Ingeborg Junge-Reyer, nach der Senatssitzung am Dienstag. Zwar sei das Volksbegehren zulässig, seinen Ausgang wolle der Senat bei der weiteren Planung aber nicht abwarten.

Der Berliner Traditionsflughafen soll im Oktober 2008 geschlossen werden. Die Interessengemeinschaft City Airport Tempelhof (ICAT) hatte rund 31.000 Unterschriften gegen die Schließung eingereicht.

Davon seien 29.878 gültig, sagte Junge-Reyer. Nötig wären 20.000 Unterschriften gewesen. Die formalen Anforderungen an ein Volksbegehren seien also erfüllt, sagte die SPD-Politikerin. Das mit dem Volksbegehren verfolgte Ziel lehne der Senat jedoch ab, weil es die rechtlichen Grundlagen für den Bau des neuen Großflughafens Berlin Brandenburg International (BBI) gefährde.

Das Abgeordnetenhaus hat nun vier Monate Zeit, ebenfalls Stellung zu nehmen. Danach könnte die Initiative das Volksbegehren beantragen. Um einen Volksentscheid durchzusetzen, müssten sich dann innerhalb von vier Monaten mindestens 170.000 Wahlberechtigte in den Bürgerämtern in Listen eintragen.

Dessen ungeachtet treibt der Senat die Schließung des Flughafens weiter voran: Die Senatsverwaltung arbeite bereits seit einigen Monaten daran, die Planfeststellung für Tempelhof aufzuheben, sagte Junge-Reyer. Sie erwartet einen endgültigen Beschluss noch vor der Sommerpause.

Nach Ansicht von Junge-Reyer muss der Senat das Ergebnis des Volksbegehrens gar nicht abwarten - weil es ohnehin keine direkte Auswirkung habe. Es beziehe sich nicht auf ein Gesetz, sondern auf allgemeines Verwaltungshandeln, erläuterte die Senatorin. Die Forderung, den Widerruf der Betriebsgenehmigung aufzuheben, könne deshalb nicht Gegenstand eines Volksbegehrens sein, da es sich hierbei um einen «Verwaltungsakt zu Gunsten Dritter» handele. Der Senat werde zwar über das Ergebnis des Volksentscheids beraten, es aber lediglich als Appell werten.

Sollte die Mehrheit der Berliner für eine Offenhaltung des Flughafens stimmen, bedeutet das also noch nicht, dass dort weiter Flugzeuge starten und landen. «Hier werden Illusionen geweckt», sagte Junge-Reyer. Eine Offenhaltung des Flughafen sei weder politisch noch rechtlich möglich. «Der Wunsch, den viele haben, Tempelhof als Verkehrsflughafen offen zu halten, ist nicht zu erfüllen.»

Das Volksbegehren gegen die Schließung Tempelhofs ist in Berlin das erste, nachdem die Hürden für Volksbegehren und -entscheide gesenkt wurden. Parallel zur Wahl zum Abgeordnetenhaus im September 2006 hatten 84 Prozent der Wähler für eine entsprechende Änderung der Berliner Verfassung gestimmt.

Die Grünen warfen dem Senat vor, das Volksbegehren abzuwürgen: «Es ist mehr als peinlich, ein Volksbegehren zur Schließung des Flughafens zuzulassen und diesen gleichzeitig planungsrechtlich für den Flugverkehr zu entwidmen», sagte die verkehrspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im Abgeordnetenhaus, Claudia Hämmerling. Das Planungsrecht für den Flughafen hätte ihrer Meinung nach schon vor Jahren geändert werden können. (AP)