04.04.2007
Herausgeber: netzeitung.de
Verbraucherminister Horst Seehofer
Foto: dpa
Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Die Bundesregierung hat die überarbeitete Fassung des Verbraucherinformations- Gesetzes beschlossen. Die Kritiker lassen an dem Gesetz kein gutes Haar.
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine Neufassung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) verabschiedet. Bundespräsident Horst Köhler hatte die ursprüngliche Fassung wegen verfassungsrechtlicher Einwände gestoppt. Das Staatsoberhaupt verweigerte seine Unterschrift, weil er in der zunächst geplanten Übertragung bestimmter Aufgaben vom Bund auf die Kommunen einen Verstoß gegen die Verfassung sah. Laut Verfassung hat der Bund keine Direktivrechte gegenüber den Kommunen.
Verbraucherminister Horst Seehofer (CSU) hat jetzt in seinem Entwurf die Länder zwischengeschaltet. Mit dem VIG wird erstmals ein bundesweites Auskunftsrecht für Bürger geschaffen. Sie können sich an die Behörden wenden und sollen innerhalb von vier Wochen Auskunft erhalten. Bei Rechtsverstößen zum Beispiel beim Verkauf von Gammelfleisch dürfen Informationspflichten nicht mehr durch den Verweis auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ausgehebelt werden.
Kritik an überarbeitetem EntwurfMit dem Gesetz wird aber auch das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch ausgeweitet. Damit werden die staatlichen Stellen in die Lage versetzt werden, die Verbraucher bereits zu warnen, wenn der Verdacht besteht, dass von Lebensmitteln Gefahr für Leib und Leben ausgeht.
Der verbraucherpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Hans-Michael Goldmann, rügte das Gesetz im Gespräch mit Netzeitung.de als unzureichend. Seehofers Entwurf tauge nicht einmal dazu, Gammelfleischskandale in Zukunft zu verhindern. (nz/AP)