netzeitung.deBrüssel bei Verkauf der Landesbank besänftigt

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Am Boden: Das Logo der früher unter dem Namen Bankgesellschaft Berlin firmierenden LBB verschwindet vom Alex (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Am Boden: Das Logo der früher unter dem Namen Bankgesellschaft Berlin firmierenden LBB verschwindet vom Alex
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Eine Klarstellung in letzter Minute machte den Gang zum EuGH überflüssig: Berlin wird beim Verkauf der Landesbank nicht allein nach Arbeitsplatzgarantien entscheiden.

Beim angestrebten Verkauf der Landesbank Berlin (LBB) ist eine drohende Klage der EU-Kommission nach einer Klarstellung praktisch in letzter Minute abgewendet worden. Brüssel wollte gegen angeblich geforderte Arbeitsplatzgarantien für die Bankmitarbeiter vorgehen. Die Bundesregierung und der Berliner Senat versicherten am Montag, solche Garantien seien kein entscheidendes Kriterium für die Auswahl des Käufers. Die EU legt in dem Verfahren besonderen Wert darauf, dass kein Bewerber benachteiligt wird.

Derzeit sind 14 Kaufinteressenten im Rennen um die LBB. Bis Donnerstag läuft die Frist für ein verbindliches Angebot. Das Land Berlin muss sich bis Jahresende von seinem 81-prozentigen Anteil an der früheren Bankgesellschaft trennen. Die EU hat dies zur Auflage gemacht, nachdem das Land die Bank im Jahr 2001 mit Milliardenbeihilfen vor dem Zusammenbruch gerettet hatte.

Missverständnisse und atmosphärische Störungen
Die Schweizer Großbank UBS, die den Berliner Senat beim Verkauf berät, bewahrte nach EU-Darstellung die Bundesregierung vor der Klage. UBS habe die potenziellen Bieter am vergangenen Freitag schriftlich darüber informiert, dass die Hauptkriterien für den Verkauf die wirtschaftliche Attraktivität des Angebots und der Preis seien. Ohne diese offizielle Klarstellung wäre die Kommission an diesem Mittwoch in einem Eilverfahren vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gezogen, hieß es.

Die Berliner Senatsverwaltung für Finanzen machte «Missverständnisse und atmosphärische Störungen» für die Aufregung verantwortlich. Jeder Schritt des Verfahrens sei eng mit der EU-Kommission abgestimmt worden, sagte ein Sprecher. Es sei für jeden Bieter klar ersichtlich, dass die Themen Arbeitsplätze und Standort der Bank «nicht Bestandteil jener Liste sind, die die maßgeblichen Kriterien für den Verkauf enthält».

Keine Diskriminierung gesehen
Der Sprecher von EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes hatte zuvor in Brüssel gesagt, die Bundesregierung habe wettbewerbsrechtliche Bedenken zunächst ausgeräumt. Die Regierung habe in einem Schreiben, das am Freitag eingegangen sei, zugesichert, dass Jobgarantien beim LBB-Verkauf nicht entscheidend seien. «Wir sehen deshalb derzeit keinen unmittelbaren Handlungsbedarf», sagte der Sprecher.

Vor dieser Äußerung hatte das Bundesfinanzministerium die Einwände der EU als unbegründet zurückgewiesen. Es gebe keine Diskriminierung von Bietern, und es drohe kein neuer Beihilfetatbestand, heißt es in einem der dpa vorliegenden Schreiben des Finanzministeriums an Kroes. Darin ist von bedauerlichen Missverständnissen zwischen der Generaldirektion Wettbewerb sowie dem Land Berlin die Rede. (dpa)