Bundesrat billigt Steuerbonus für Dieselrußfilter
Das von der Länderkammer beschlossene Bund- Länder-Konzept sieht den einmaligen Steuernachlass von 330 Euro für den nachträglichen Einbau eines Filters rückwirkend vom 1. Januar 2006 bis Ende 2009 vor. Wer auf einen Rußfilter verzichtet, muss vom 1. April an vier Jahre lang einen Aufschlag auf die Kfz-Steuer von 1,20 Euro je 100 Kubikzentimeter Hubraum zahlen.
Die Gegenfinanzierung über den Zuschlag für nicht nachgerüstete Diesel- Pkw sei «überschaubar und sozial ausgewogen», fügte der CSU-Politiker hinzu. Die Förderung sei aber nur ein Element eines Gesamtkonzeptes. Nach den Worten der baden- württembergischen Ressortchefin Tanja Gönner (CDU) wurde eines der wichtigsten umweltpolitischen Vorhaben beschlossen.
Nicht nachgerüstete Pkw mit Dieselmotor und erstmaliger Zulassung bis zum 31. Dezember 2006 sowie Neufahrzeuge, die nicht den künftigen Euro-5-Partikelgrenzwert von 5 Mikrogramm pro Kilometer einhalten, werden mit dem Steuerzuschlag von 1,20 Euro je 100 Kubikzentimeter Hubraum im Vierjahreszeitraum April 2007 bis März 2011 belegt. Die Belastung beläuft sich nach Angaben des Bundes sowie der Länder auf etwa 25 Euro im Jahr. Gönner: «Es gibt auf allen Seiten Gewinner.» (dpa)

