Erbrechtsurteil entfacht Streit um Reichensteuer
01. Feb 2007 14:05
 |  Geldscheine | Foto: dpa |
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Nach dem Urteil zur Erbschaftssteuer entbrennt der Streit über eine höhere Belastung von Reichen aufs Neue. Die Länder drängen derweil auf eine schnelle Neuregelung.
In der SPD ist nach Urteil des Bundesverfassungsgerichts der Ruf nach einer stärkeren Besteuerung besonders hoher Erbschaften laut gworden. In der CDU wurde umgehend vor einer Debatte über eine Reichensteuer gewarnt.
Der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Joachim Poß sprach sich in der «Westdeutschen Allgemeinen Zeitung» für eine stärkere Besteuerung «höherer und höchster Erbschaften» aus. Zahlen wollte er aber nicht nennen. Der Sprecher der SPD-Gruppe Parlamentarische Linke, Ernst-Dieter Rossmann, sagte der «Berliner Zeitung»: «Man kommt bei den milliardenschweren Zuwächsen bei vererbten Vermögen nicht umhin, große Erbschaften stärker für der Erhalt sozialer Gerechtigkeit heranzuziehen.»
Der SPD-Abgeordnete Peter Friedrich sagte der «Westdeutschen Allgemeinen»: «Leistungslose Erbschaften sollten deutlich höher besteuert werden.» Dabei müsse es einen ausreichenden Freibetrag geben für das durchschnittliche Eigenheim, je nach Lage in Deutschland bis zu 750.000 Euro. Ziel sei es, dass Vermögenskonzentrationen vermieden werden und finanziell gut gestellte Erben nicht in «Bewegungslosigkeit» erstarren.
Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU) warnte vor einer Reichensteuer-Debatte und sagte der «Neuen Osnabrücker Zeitung»: Die Forderung sei zwar populär, «bringt dem Standort Deutschland aber nichts». Wenn Kapital in Deutschland gehalten werden solle, «dürfen wir um Himmels willen keine Steuererhöhungsdebatte führen».
Die Länder drängen die Bundesregierung derweil zu schnellem Handeln. Berlin solle möglichst bald die Bewertungsmaßstäbe für Grundbesitz anpassen und zugleich das Gesetzesvorhaben zur Entlastung von Unternehmererben zügig weiterführen, verlangten mehrere Landesminister. Bayerns Finanzminister Kurt Faltlhauser (CSU) verlangte von seinem Bundeskollegen Peer Steinbrück (SPD), dass er «alsbald zu einer klärenden politischen Runde» über die Konsequenzen des Urteils einlädt. Rheinland-Pfalz will die Bewertungsfragen innerhalb dieses Jahres geklärt wissen.
Die Folgen für ihre Haushalte konnten die meisten Länder in einer dpa-Umfrage noch nicht abzuschätzen. Schleswig-Holstein und Bremen warnten aber vor Mindereinnahmen. Baden-Württemberg forderte einen «angemessenen Ausgleich zwischen der Belastungsfähigkeit der Bürger und der Finanzsituation der Länder». Gleichwohl begrüßten die meisten Länder ähnlich wie die Bundesregierung das Urteil und sprachen von einer notwendigen rechtlichen Klarstellung.
Die Karlsruher Richter hatten am Mittwoch die Erbschaftsteuer in ihrer derzeitigen Form für verfassungswidrig und grundlegend überarbeitungsbedürftig erklärt. So werden beispielsweise Immobilien und Betriebsvermögen teilweise stark unterbewertet. Das jetzige Bewertungsverfahren führe zu willkürlichen Ergebnissen und verletze damit den Grundsatz der Gleichbehandlung, erklärten sie. Die geltenden Regelungen dürfen aber bis Ende 2008 noch angewendet werden. Das Bundesfinanzministerium erklärte, der Gesetzentwurf zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge müsse überarbeitet werden. Es werde aber auch künftig möglich sein, auf Basis einer neuen Bewertung Begünstigungen - etwa beim Vererben von betrieblichem Vermögen - zu ermöglichen.
Auch der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) forderte, dieses Gesetzesvorhaben «zügig abzuschließen». DIHK-Präsident Ludwig Georg Braun warnte in der «Berliner Zeitung» zugleich vor Steuererhöhungen. Nach dem Urteil sei es im Gegenteil «sogar möglich, investitions- und beschäftigungssichernde Betriebsvermögen ganz von der Erbschaftsteuer auszunehmen».
In der Münchner «Abendzeitung» empfahl der Präsident des Deutschen Forums für Erbrecht, Klaus Michael Groll, vermögenden Eltern, ihre Werte aus steuerlichem Gründen ihren Kindern jetzt zu übertragen. (dpa)