netzeitung.deVerbot für weitere Werbung befürchtet

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Raucher (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Raucher
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Werbewirtschaft und Zeitungsverleger sind enttäuscht über die EuGH- Entscheidung, die das Tabakwerbeverbot bekräftigt hat. Damit werde nicht eine Zigarette weniger geraucht - aber die Presse geschwächt.

Nach der Bestätigung des Tabak-Werbeverbots durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) fürchtet die Werbewirtschaft in Deutschland Einschränkungen auch bei Reklame für andere Konsumgüter. Mit der Entscheidung des EuGH könne die EU in Zukunft auch Markenwerbung für Alkohol, Lebensmittel oder Autos verbieten und damit «dirigistisch» in Werbung eingreifen, warnte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes der deutschen Werbewirtschaft (ZAW), Georg Wronka, am Dienstag in Berlin.
Millionen-Einbußen
Das bedeute für die Medien, dass weitere Einkünfte aus dem Werbegeschäft bedroht seien, sagte Wronka. Falls Markenwerbung für alkoholhaltige Getränke verboten würde, würde allein das im Sektor der klassischen Werbeträger einen Einnahmeverlust von 575 Millionen Euro bedeuten. Die Lebensmittelindustrie gebe jährlich 4,5 Milliarden Euro für Werbung aus, die Autoindustrie 1,5 Milliarden Euro.

Das Tabakwerbeverbot werde bei den Pressemedien einen Einnahmeverlust von 160 Millionen Euro nach sich ziehen, warnte der ZAW-Hauptgeschäftsführer. «Addiert man die Konsequenzen des EuGH-Urteils, dann bleibt nur die Feststellung übrig, dass Werbeverbote Schäden für den europäischen Binnenmarkt, für Medien und Gesellschaft produzieren», sagte Wronka. Einen Verbraucherschutz brächten sie hingegen überhaupt nicht, meinte er.

Keine Zigarette weniger geraucht
Die Vorstellung, mit Werbezensur das Konsumverhalten lenken zu können, gehöre zu den «psychosozialen Irrtümern des Jahrhunderts», kritisierte Wronka. Durch Werbeverbote werde nicht eine Zigarette weniger geraucht. Darüber hinaus machten Werbeverbote Produkte für Jugendliche spannender.

Deutschland hatte vor dem EuGH gegen die EU-Richtlinie geklagt, die ein Tabakwerbeverbot in Europa beinhaltete. Die noch von der rot-grünen Bundesregierung eingereichte Klage richtete sich gegen eine angebliche Kompetenzüberschreitung der EU-Kommission. Der Gerichtshof wies die Klage indes ab.

«Urteil gegen die Presse gerichtet»
Auch die deutschen Zeitungsverleger zeigten sich tief enttäuscht über die Abweisung der Klage gegen die Tabakrichtlinie. «Mit diesem Urteil ist weiteren Werbeverboten Tür und Tor geöffnet – mit allen Konsequenzen im Medienmarkt», sagte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Dietmar Wolff.

Die von den Richtern für legitim erklärte Werbezensur stehe «im totalen Widerspruch» mit dem Verständnis einer freien Kommunikation und trage außerdem dazu bei, das wirtschaftliche Fundament der Presse zu schwächen, bemängelte Wolff. «Wir werten das EuGH-Urteil als politische Entscheidung, die sich in ihrer Auswirkung gegen die Presse richtet.» (nz)