netzeitung.deMannesmann-Prozess «miserabel» gehandhabt

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Josef Ackermann beim Düsseldorfer Mannesmann-Prozess (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Josef Ackermann beim Düsseldorfer Mannesmann-Prozess
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Die Einstellung eines Strafprozesses sei für «kleine Leute mit kleinen Vergehen» gedacht, meint Grünen-Politiker Montag. Dass auch der Chef der Deutschen Bank davon profitierte, sei ein «Fehler der Landespolitik». Interview: Das Interview im Wortlaut: «Nicht jeden Hühnerdieb ins Gefängnis werfen»

Für den rechtspolitischen Sprecher der Grünen im Bundestag sind «Fehler der Landespolitik» für die Einstellung des Mannesmann-Verfahrens ohne Urteil verantwortlich. Die Staatsanwaltschaft, aber auch die Justizministerin von Nordrhein-Westfalen, Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU), sowie «die ganze Landesregierung» hätten sich das öffentliche Interesse an dem Fall um mögliche Untreue bei der Übernahme des deutschen Mobilfunkanbieters durch den britischen Vodafone-Konzern «für fünf Millionen Euro abkaufen lassen», kritisierte Jerzy Montag im Interview mit der Netzeitung.

Der Paragraf 153a der Strafprozessordnung, der der Entscheidung des Düsseldorfer Landgerichts vom Mittwoch zugrunde liegt, sei aber grundsätzlich «gut», verteidigte Montag die Regelung gegen Kritik: Es sei lediglich «miserabel gehandhabt» worden. Gefordert seien daher «klare, deutliche, begründete und allgemeine Handlungsanweisungen», forderte er: «Es ist ein Verfahren für kleine Leute mit kleinen Vergehen. Jetzt wurde er aber genutzt für große Leute mit großen Vergehen.»

Klare Grenzen gefordert
Zuständig dafür seien die Landesregierungen, stellte Montag klar: «Die Problematik des Umgangs mit 153a gehört auf die politische Bühne: in den Düsseldorfer Landtag.» Er verwies darauf, dass Staatsanwälte «nicht völlig frei, sondern an Weisungen aus der Politik gebunden» seien.

Daher könnten auch für Wirtschaftsverfahren klare Grenzen gezogen werden, wann ein Prozess gegen Auflagen eingestellt werden darf: «Zum Beispiel: Ab 100.000 Euro Schaden kommt sie grundsätzlich nicht in Frage und darf höchstens mit Sondergenehmigung des Behördenleiters gemacht werden», sagte er. «Staatsanwälte kriegen schließlich auch Dienstanweisungen, wie viel jemand mit einem Promille Alkohl im Blut oder einem Gramm Haschisch in der Tasche im Gegensatz zu dem aufgebrummt bekommt, der 1,6 Promille oder fünf Gramm hat.»

Erst «in aller Ruhe» prüfen
Insgesamt sei der Paragraf 153a aber «gut», verteidigte der Rechtsexperte die Regelung gegen Kritik: «Man muss nicht jeden Hühnerdieb ins Gefängnis werfen», argumentierte er. «Aber man darf auch nicht Leute nur deshalb laufen lassen, weil sie viel Geld haben.» Er räumte indes ein, dass das in der Vergangenheit bereits mehrfach passiert sei. Namentlich nannte er die Einstellung des Verfahrens gegen den früheren Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) wegen des Verdachts auf Untreue sowie das Steuerverfahren gegen die Tennisspielerin Steffi Graf.

Rufen nach dem Gesetzgeber erteilte der gelernte Anwalt unter Verweis auf die bestehenden Regelungen dennoch vorerst eine Absage. Es müsse erst «in aller Ruhe» geprüft werden, «ob es Fehler oder Lücken gibt».

Die Einstellung des Mannesmann-Verfahrens sei eine «grobe Fehlentscheidung des Landgerichts Düsseldorf, die aber leider nicht korrigiert werden kann», sagte Montag. Eine dienstliche Rüge für die Verantwortlichen, «also den Staatsanwalt und den zuständigen Dienstleiter» sei daher «möglicherweise angebracht». Aber dann könnten nicht für «alle Fälle in der Zukunft Fehlverhalten sicher» ausgeschlossen werden.


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