netzeitung.de«Nicht jeden Hühnerdieb ins Gefängnis werfen»

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Jerzy Montag (Foto: Bundestag<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Jerzy Montag
Foto: Bundestag
Quelle: NZ Netzeitung GmbH

Der rechtpolitische Sprecher der Grünen hat grundsätzlich keine Einwände, ein Strafverfahren gegen Auflagen einzustellen. Der Fall Mannesmann sei aber «miserabel gehandhabt» worden, sagt Montag der Netzeitung.

Netzeitung: Herr Montag, das Aus für den Mannesmann-Prozess hat sich abgezeichnet. Überrascht es Sie trotzdem, wie weit die Möglichkeiten zur Einstellung tatsächlich sind?

Jerzy Montag: Es überrascht mich zwar nicht. Ich halte es aber auch für keine gute Entwicklung: Es handelt sich um eine grobe Fehlentscheidung des Landgerichts Düsseldorf, die aber leider nicht korrigiert werden kann.

Netzeitung:

Das Kind ist also in den Brunnen gefallen. Fürchten Sie nicht, dass sich eine Art Selbstbedienungs-Mentalität unter Managern entwickelt – nach dem Motto: Ich unterschlage 50 Millionen Euro, gebe zehn Prozent davon vor Gericht ab und bin fein - weil nicht vorbestraft - aus der Sache raus?

Montag: In diesem Brunnen liegen schon andere Kinder. Ich erinnere nur an Ex-Kanzler Kohl und die frühere Tennis-Spielerin Steffi Graf. Auch bei denen wurde jeweils gegen Zahlung eingestellt. Ich gehöre allerdings nicht zu denen, die sofort nach dem Gesetzgeber rufen: Das ist jetzt nicht notwendig.

Netzeitung: Der Paragraf 153a der Strafprozessordnung, auf dem die Mannesmann-Entscheidung fußt, ist für sie in Ordnung?

Montag: Er ist eine gute Vorschrift, auch wenn er im Mannesmann-Verfahren miserabel gehandhabt wurde. Darin heißt es nämlich, dass es sich um Fälle handeln muss, bei denen das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung durch eine Geldzahlung beseitigt werden kann...

Netzeitung: Das ist nach Einschätzung des Gerichts bei den Beschuldigten Ackermann und Esser und Fall gewesen.

Montag: Das war die Auffassung der Staatsanwaltschaft, der sich das Gericht angeschlossen hat. Es geht hier vor allem um die Strafverfolger. Sie sind nicht völlig frei, sondern an Weisungen aus der Politik gebunden: Die Juristen sind Beamte des Landes Nordrhein-Westfalen.

Pflicht der Landesjustizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter ist es, allgemeine – nicht auf den Fall bezogene – Regelungen für die Anwendung des Paragrafen 153a Strafprozessordnung so zu fassen, dass Fälle wie jetzt das Mannesmann-Verfahren nicht eingestellt werden können. Schlecht wäre gewesen, wenn sich die Politik direkt und konkret in den Fall Mannesmann eingemischt hätte. Aber sie muss die Staatsanwälte allgemein anhalten und ihnen Richtlinien vorgeben, damit auch in solchen Fällen das Maß gewahrt bleibt.

Außerdem stellt der Paragraf noch eine zweite Bedingung für die Einstellung eines Verfahrens: Es müssen Fälle sein, in denen die Schwere der Schuld einem solchen Ausgang – Geldzahlung und weg - nicht im Wege steht. Es ist nicht nur meine subjektive Einzelmeinung, sondern die der Mehrheit der Menschen in unserem Land, dass es sich gerade hier, wenn wirklich Untreue vorliegt, um eine besonders schwere Schuld handelt.

Das öffentliche Interesse ist schon aus Gerechtigkeitsgründen immens. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf, Ministerin Müller-Piepenkötter und die ganze Landesregierung haben sich dieses Interesse aber für fünf Millionen Euro abkaufen lassen. Das ist in erster Linie ein Fehler der Landespolitik.

Netzeitung: Also: alle Düsseldorfer Staatsanwälte rauswerfen und neue einstellen?

Montag: Das macht keinen Sinn. Dann gäbe es gar keine Strafverfahren mehr. Wir brauchen vielmehr ein politische Antwort: Klare, deutliche, begründete und allgemeine Handlungsanweisungen, wie der Paragraf 153a Strafprozessordnung anzuwenden ist.

Die Stoßrichtung dabei muss sein: Es ist ein Verfahren für kleine Leute mit kleinen Vergehen. Jetzt wurde er aber genutzt für große Leute mit großen Vergehen. Sein Sinn wird dadurch ins Gegenteil verkehrt. Er ist gedacht für Massen- und Bagatellkriminalität, wo er friedensrichterlich wirkt. In solchen Fällen wie dem Mannesmann-Prozess muss die Anwendung des Paragrafen ausgeschlossen werden.

Staatsanwälte kriegen schließlich auch Dienstanweisungen, wie viel jemand mit einem Promille Alkohol im Blut oder einem Gramm Haschisch in der Tasche im Gegensatz zu dem aufgebrummt bekommt, der 1,6 Promille oder fünf Gramm hat. So klar könnte das auch mit der Einstellung von Wirtschaftsverfahren geregelt sein. Zum Beispiel: Ab 100.000 Euro Schaden kommt sie grundsätzlich nicht in Frage und darf höchstens mit Sondergenehmigung des Behördenleiters gemacht werden.

Netzeitung: Wenn sich die Aufregung der Öffentlichkeit in zwei oder drei Wochen gelegt hat, warten erfahrungsgemäß weitere Fälle Ackermann, Esser, Kohl oder Graf. Muss nicht sofort etwas geschehen – damit klar ist: Das darf nicht wieder passieren?

Montag: In einer Demokratie kann nie etwas entschieden werden, das für alle Fälle in der Zukunft Fehlverhalten sicher ausschließt. Sie werden es auch nicht dadurch verhindern, wenn Sie die Verantwortlichen, also den Staatsanwalt und den zuständigen Dienstleiter, dienstrechtlich rügen – auch wenn das möglicherweise angebracht ist. Die Problematik des Umgangs mit 153a gehört auf die politische Bühne: in den Düsseldorfer Landtag. Dort müssen die Verantwortlichen klar darlegen, wie sie ihre Beamten in Zukunft für solche Fälle anweisen wollen.

Netzeitung: Sie fordern klare Vorgaben. Was kann der Bundestag, was kann Ministerin Zypries tun, damit es künftig bundesweit einheitliche Regeln gibt?

Montag: Es gibt bereits allgemeine Richtlinien für die Behandlung von Strafverfahren. Die müssen wir in aller Ruhe daraufhin prüfen, ob es Fehler oder Lücken gibt. Erst einmal sehe ich aber keine Notwendigkeit eines Vorgehens des Gesetzgebers auf Bundesebene. Denn der Paragraf 153a ist gut. Man muss nicht jeden Hühnerdieb ins Gefängnis werfen. Aber man darf auch nicht Leute nur deshalb laufen lassen, weil sie viel Geld haben.

Jerzy Montag, der rechtspolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, arbeitet seit Mitte der 70er Jahre als Fachanwalt für Strafrecht. Im Parlament sitzt 59-Jährige seit 2002. Mit ihm sprach Kai Makus.