netzeitung.deMannesmann-Prozess mit «Kuhhandel» beendet

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Ex-Mannesmann Chef Klaus Esser (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Ex-Mannesmann Chef Klaus Esser
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Polizisten sind vom Ausgang des Mannesmann-Verfahrens enttäuscht: Der Bürger müsse glauben, dass Recht käuflich sei. Ein Finanzexperte fürchtet hingegen, nach dem Prozessende seien deutsche Firmen zum Schnäppchenpreis zu haben.

Die Gewerkschaft der Polizei beklagt die Einstellung des Mannesmann-Strafverfahrens gegen Geldzahlungen: Es entstehe beim Bürger der Eindruck, «wer viel Geld hat, wer clevere Rechtsanwälte bezahlen kann, um Verfahren in die Länge zu ziehen, der kann ohne Urteilsspruch entkommen, gerade im komplexen Bereich der Wirtschaftsstrafverfahren», sagte Gewerkschaftsvorsitzender Konrad Freiberg der «Leipziger Volkszeitung». Die Polizei sei kaum noch in der Lage, rechtsstaatlich so zu handeln, dass der Bürger es nachvollziehen könne.

Die Linkspartei nannte das Verfahrensende «empörend»: «Wenn sich Staatsanwälte und Richter aus ihrer Verantwortung stehlen, indem sie einen für den Rechtsstaat unwürdigen Handel mit der Gerechtigkeit schließen, dann muss der Gesetzgeber tätig werden», forderte der rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, Wolfgang Neskovic.

Seine Fraktion werde prüfen, «unter welchen Voraussetzungen solche Deals zukünftig unterbunden werden können» und ob die Vorschriften der Strafprozessordnung zu ändern sind, kündigte Neskovic an. Mit dem «Kuhhandel» zwischen der Düsseldorfer Justiz und den Angeklagten im Mannesmann-Verfahren werde die «Glaubwürdigkeit des Rechtsstaates in Frage gestellt, der insbesondere die Gleichheit aller vor dem Gesetz fordert».

Schaden für den Rechtsfrieden
Es schade außerdem dem Rechtsfrieden, «wenn der Eindruck entsteht, man müsse nur über besonders viel Geld verfügen, um sich von Strafe freikaufen zu können», kommentierte der Linkspartei-Politiker den Ausgang des Verfahrens. Während der «Sozialhilfebetrüger unnachgiebig von der Justiz bestraft wird, kann der Wirtschaftskriminelle bundesweit regelmäßig darauf vertrauen, über einen Deal entweder die Einstellung des Verfahrens oder erheblichen Strafrabatt zu erreichen.»

Am Mittwoch wurde das Strafverfahren wegen möglicher Untreue bei der Übernahme des Mannesmann-Konzerns im Jahr 2000 durch den britischen Mobilfunkkonzern Vodafone gegen Zahlung einer Geldstrafe von 5,8 Millionen durch die Angeklagten eingestellt. Unter den Angeklagten befanden sich auch der frühere Mannesmann-Chef Klaus Esser und der damalige Mannesmann-Aufsichtsrat und aktuelle Chef der Deutschen Bank

, Josef Ackermann.
Firmen zum Schnäppchenpreis
Allerdings gibt es auch Stimmen, die der Einstellung Positives abgewinnen können: Der Finanzwissenschaftler Hans-Peter Burghof von der Universität Hohenheim begrüßte die Entscheidung des Gerichts. Es seien zu viele Zufälligkeiten im Spiel gewesen, sagte er der Nachrichtenagentur dpa: «Der Abbruch war daher die beste Entscheidung.» Bedauerlich sei indes, dass die Kernfrage der Rechtmäßigkeit der umstrittenen Abfindungen nicht geklärt worden sei.

Würden Sonderprämien für Vorstände künftig im Voraus ausgehandelt, würden die Vorstände im Falle feindliche Übernahmeversuche berechenbarer, meinte Burghof. Aufgabe des Managements sei es indes, den Börsenwert des Unternehmens konsequent in die Höhe zu treiben, die Übernahme so zu verteuern und den Gegner abzuwehren, sagte Burghof. Durch kalkulierbare finanzielle Anreize für Vorstände würden Akquisitionen in Deutschland künftig billiger zu haben sein, schlussfolgerte der Finanzwissenschaftler. (nz)