Rechtsexperte kritisiert Mannesmann-Spruch
29.11.2006
Herausgeber: netzeitung.de
Der Rechtswissenschaftler Walter Bayer kann im Mannesmann-Prozess durchaus Untreue der Beschuldigten erkennen - auch wenn er einräumt, die Beteiligten bewegten sich in einer «Grauzone». Zwar sei die Einstellung des Verfahrens erwartet worden. Doch die Argumentation des Gerichts sei «sehr schwach», urteilt der Professor von der Friedrich-Schiller-Universität in Jena am Mittwoch im Gespräch mit der Netzeitung. «Die Begründung, dass kein öffentliches Interesse bestehe, ist abwegig und zugleich auch ein wohl beabsichtigter - Affront gegen den Bundesgerichtshof.»
Das Düsseldorfer Landgericht hatte zuvor den Prozess um mögliche Untreue bei der Übernahme des Mobilfunkanbieters Mannesmann durch den britischen Konzern Vodafone ohne Urteil eingestellt. Die sechs Beschuldigten müssen insgesamt 5,8 Millionen Euro bezahlen. Davon übernimmt allein der Chef der Deutschen Bank
«Die Entscheidung ist kein Ackermann-Bonus, sondern schlicht der Bonus eines Präzedenzfalles», glaubt der Professor. «Bei dieser Verhandlung wurde nicht darüber entschieden, ob die Höhe der Prämien angemessen war», stellt Bayer klar. Der Bundesgerichtshof (BGH) habe den Freispruch aufgehoben, weil die Zahlungen vertraglich nicht vereinbart waren.
Der Aufsichtsrat habe im Nachhinein die Prämien abgesegnet und sie dann in den Vertrag hineingeschrieben. «Und das war evident unzulässig», urteilt der Rechtswissenschaftler und Aktienrechtler. «Manager dürfen nur das beanspruchen, was im Anstellungsvertrag festgelegt ist. Nachträgliche Veränderungen mit Rückwirkung sind unzulässig.»
Bereits nach der sich schon in der vergangenen Woche abzeichnenden Einstellung des Verfahrens war Kritik laut geworden: Es kursierten unter anderem Begriffe wie «Reichenjustiz» und «Freikäufe».
Das Problem liege jetzt zwar auf dem Tisch, sagt Bayer. Dass im Nachhinein einfach Verträge geändert werden wie im Fall Mannesmann, sei daher künftig nicht mehr möglich. Aber auch Bayer weiß: «Streitpunkt bleibt weiterhin: Was ist angemessen und vor allem wer entscheidet darüber, was angemessen ist?»

