Bund muss Berlin nicht entschulden
Der Berliner Senat hatte eine extreme Haushaltsnotlage geltend gemacht, aus der sich das Land nicht aus eigener Kraft befreien könne zu Unrecht, meinen die Verfassungsrichter: Es handele sich wohl um eine «angespannte Haushaltslage». Von «Notstand» könne aber nicht die Rede sein. Hintergrund ist ein Urteil des höchsten deutschen Gerichts aus dem Jahr 1992: Damals hatte das Land Bremen mit dieser Begründung weitere Bundeshilfen vor dem Verfassungsgericht durchgesetzt.
Die Verfassungsrichter sehen laut Hassemer kein Einnahme-, sondern vielmehr ein Ausgabenproblem: Der Vergleich mit Hamburg zeige, dass die Hansestadt vor allem für Hochschulen, Wissenschaft und Kultur weit weniger ausgebe als Berlin. Die Bemühungen um eine Konsolidierung des Hauptstadt- Haushalts hätten in den vergangenen zehn Jahren wenig gefruchtet - trotz guter bis überdurchschnittlicher Einnahmen, urteilten die Richter.
Der Senat hatte argumentiert, die Stadt sei ohne eigene Schuld in eine Haushalts- Notlage geraten: Der Bund habe nach der Wiedervereinigung die Finanzbeihilfen zu schnell gekürzt, argumentierte die Landesregierung. Vor 1990 stammte etwa die Hälfte der Etatmittel vom Bund. Die Bundesregierung hatte das Ansinnen jedoch zurückgewiesen: Auch der Bund selbst und die übrigen Länder hätten kein Geld, begründete sie. (nz)

