19. Okt 2006 10:12, ergänzt 10:57
«Angespannte Haushaltlage» statt «Notstand»: Das Bundesverfassungsgericht meint, Berlin könne seine Schulden selbst loswerden – und sei deshalb nicht auf weitere Hilfe des Bundes angewiesen.
Der Bund muss das Land Berlin nicht zusätzlich bei der Haushaltssanierung unterstützen: Das Bundesverfassungsgericht wies eine entsprechende Klage am Donnerstag in Karlsruhe einstimmig ab. Dass die mit mehr als 60 Milliarden Euro verschuldete Hauptstadt keine weiteren Finanzhilfen erhielt, sei mit der Verfassung vereinbar, urteilten die Richter. (AZ: Bundesverfassungsgericht 2 BvF 3/03)Der Berliner Senat hatte eine extreme Haushaltsnotlage geltend gemacht, aus der sich das Land nicht aus eigener Kraft befreien könne – zu Unrecht, meinen die Verfassungsrichter: Es handele sich wohl um eine «angespannte Haushaltslage». Von «Notstand» könne aber nicht die Rede sein. Hintergrund ist ein Urteil des höchsten deutschen Gerichts aus dem Jahr 1992: Damals hatte das Land Bremen mit dieser Begründung weitere Bundeshilfen vor dem Verfassungsgericht durchgesetzt.
Berlin werde die Sanierung «mit großer Wahrscheinlichkeit» aus eigener Kraft gelingen, sagte Vizepräsident Winfried Hassemer bei der Urteilsbegründung. Nur in seltenen Ausnahmefälle müsse der Bund einen Bundesstaat bei der Sanierung entlasten - wenn eine finanzielle Existenzbedrohung nicht mit anderen Mitteln abzuwenden sei. Solidarität habe ihre Grenzen, denn die geforderte Hilfe müsse schließlich von den Bürgern anderer Ländern mit erwirtschaftet werden, argumentierten die Richter des Zweiten Senats.Die Verfassungsrichter sehen laut Hassemer kein Einnahme-, sondern vielmehr ein Ausgabenproblem: Der Vergleich mit Hamburg zeige, dass die Hansestadt vor allem für Hochschulen, Wissenschaft und Kultur weit weniger ausgebe als Berlin. Die Bemühungen um eine Konsolidierung des Hauptstadt- Haushalts hätten in den vergangenen zehn Jahren wenig gefruchtet - trotz guter bis überdurchschnittlicher Einnahmen, urteilten die Richter.
Deshalb seien weitere Einsparpotenziale zu vermuten, sagte Richter Hassemer. Er verwies zum einen auf die Möglichkeit, durch die Hebung der Gewerbesteuersätze die Einnahmen zu verbessern. Auch könne sich die Stadt von ihrem Wohnungsbestand trennen und so etwa fünf Milliarden Euro erlösen.Der Senat hatte argumentiert, die Stadt sei ohne eigene Schuld in eine Haushalts- Notlage geraten: Der Bund habe nach der Wiedervereinigung die Finanzbeihilfen zu schnell gekürzt, argumentierte die Landesregierung. Vor 1990 stammte etwa die Hälfte der Etatmittel vom Bund. Die Bundesregierung hatte das Ansinnen jedoch zurückgewiesen: Auch der Bund selbst und die übrigen Länder hätten kein Geld, begründete sie. (nz)