netzeitung.deHessen will Stromkonzerne notfalls zerschlagen

 Herausgeber: netzeitung.de

Braunkohle-Kraftwerk Niederaußen (Deutsche Presse-Agentur GmbH)

Lupe Braunkohle-Kraftwerk Niederaußen
Quelle: Deutsche Presse-Agentur GmbH

Damit der Wettbewerb auf dem deutschen Strommarkt in Gang kommt, schlägt Hessen eine Gesetzes-Änderung vor: Missbrauchen marktbeherrschende Konzerne ihre Macht, sollen sie Kraftwerke verkaufen müssen.

Hessen will die vier großen deutschen Stromkonzerne notfalls aufspalten, um deren Marktmacht zu begrenzen. Dazu schlägt Wirtschaftsminister Alois Rhiel (CDU) vor, das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) um einen Paragraphen zu erweitern, der dem Staat Markteingriffe ermöglicht, «die bis zur Entflechtung von marktbeherrschenden Unternehmen bei einem hohen Konzentrationsgrad reichen können», wie aus einem Positionspapier hervorgeht, das der Minister am Mittwoch in Berlin vorstellte.

Hintergrund sind Rhiels Überlegungen, dass Wettbewerb auf dem Strommarkt theoretisch möglich, praktisch durch die vier Oligopolisten Eon

, RWE
, Vattenfall Europe und EnBW indes verhindert wird. Überdies nutze die von der Bundesnetzagentur erzwungene Senkung der Netzentgelte den Verbrauchern und der Wirtschaft kaum, da die Konzerne den «Erlös- und Gewinnrückgang im Bereich der regulierten Stromnetze durch Anhebungen der Großhandelspreise in der Stromerzeugung kompensieren», heißt es in dem Papier.
Missbrauchskriterien erfüllt
Dass die vier den Markt beherrschenden Konzerne die Möglichkeit hätten, ihre Preise am Markt durchzusetzen, liege vor allem an der Struktur und Funktionsweise des Strommarktes: So habe der grenzüberschreitende Stromhandel kaum eine Bedeutung für den nationalen Markt, die Stromerzeugung für den deutschen Markt finde weitest gehend im Inland statt. Außerdem sind laut Rhiel die Übertragungskapazitäten und Kuppelstellen zum Ausland nicht für mehr grenzübergreifenden Handel ausgerüstet.

Überdies seien die Missbrauchs-Kriterien für die Vermutung einer marktbeherrschenden Stellen erfüllt: So hat nach Berechnungen des hessischen Wirtschaftsministeriums allein RWE bei der Erzeugung einen Marktanteil von 30 Prozent. RWE, Eon und Vattenfall kommen gemeinsam auf 64 Prozent - zusammen mit EnBW besitzen die vier einen Anteil von 76 Prozent an der gesamten Erzeugung.

Kein nennenswerter Wettbewerb
Zwischen den Unternehmen gebe es überdies keinen nennenswerten Wettbewerb. Der Verbraucher könne nicht auf andere Energieträger oder ausländische Anbieter ausweichen: Lange Planungs- und Genehmigungszeiten, der Mangel an verfügbaren Standorten für neue Kraftwerke und vor allem die «starke marktbeherrschende» Stellung von Eon Ruhrgas bedeuteten hohe Barrieren für neue Anbieter, kritisiert das hessische Wirtschaftsministerium. Wettbewerb sei auf dem Strommarkt grundsätzlich möglich, werde aber durch die vier Anbieter verhindert. Insofern solle der Staat prüfen, wie er den Wettbewerb in Gang setzen könne, forderte Riel.

Da sich an diesen Strukturen kurz- und mittelfristig nichts ändern werde, schlägt der CDU-Politiker ein zweistufiges Verfahren zum «Eingriff in die Marktstruktur» vor: Ziel sei es, die Zahl der Anbieter so weit zu erhöhen, «dass die Voraussetzung für eine wettbewerbliche Selbststeuerung der Stromerzeugung» geschaffen werden könne. Dazu solle das Bundeskartellamt zunächst feststellen, ob es am deutschen Strommarkt einen Mangel an Wettbewerb gibt, dass einige Unternehmen eine marktbeherrschende Stellung ausüben und ihre Marktmacht missbrauchen. Die Prüfung soll ab einer Mindestumsatzgrenze von beispielsweise einer halben Milliarde Euro greifen.

Keine Alternativen sichtbar
Kommt das Kartellamt zu einem positiven Ergebnis, soll die Monopolkommission ein Gutachten erstellen, wie durch einen Marktstruktureingriff Wettbewerb geschaffen werden könne. Konkret sollte der Staat die Möglichkeit erhalten, RWE, Eon, Vattenfall und EnBW zwingen zu können, «ihren Marktanteil in der Stromerzeugung durch Verkauf von Kraftwerken so zu senken, dass in Deutschland künftig deutlich mehr große Anbieter tätig werden», hieß es.

Die in der Vergangenheit gemachten Vorschläge zur Machtbegrenzung der großen Stromkonzerne wie beispielsweise die Verlängerung der Länderkontrolle bei den Strompreisen, eine verschärfte Missbrauchsaufsicht über Großhandelspreise oder die eigentumsrechtliche Abspaltung von Netz und Erzeugung lehnt Rhiel indes ab. Diese würden die Wettbewerbsbeschränkung bei der Erzeugung nicht antasten, griffen zu kurz oder seien nutzlos – beispielsweise unterläge nur ein Bruchteil des Strompreises einer Kontrolle durch die Länder, argumentiert er.

Erzeugungskosten oder Beschaffungskosten könnten die Länder gar nicht kontrollieren. Die Missbrauchsaufsicht schreite auch erst ein, wenn der Wettbewerbs-Verstoß bereits vorliegt, und sei sehr langwierig, begründet das Ministerium seine Ablehnung. Die Abspaltung der Netze befördere zwar langfristig den grenzüberschreitenden Handel. Derselbe Effekt könne aber auch durch Regulierungsbehörde und ohne eigentumsrechtlichen Eingriff erreicht werden. (nz)