Fleisch kann richtig gelagert vier Jahre halten
05.09.2006
Herausgeber: netzeitung.de
Fleisch mit abgelaufenem Verfallsdatum könne fad oder ranzig schmecken, müsse deshalb aber nicht unbedingt gesundheitsschädlich sein. «Theoretisch darf man auch abgelaufenes Fleisch in den Handel bringen, wenn abgesichert ist, dass es nicht gefährlich ist», erläuterte der Experte. «Aber man muss es als solches kennzeichnen.» Das hätten die bayerischen Großhändler versäumt.
Insgesamt sei Verbraucherschutz nicht nur Aufgabe des Staates, Lebensmittelsicherheit betreffe auch den privaten Haushalt. Die Bevölkerung solle sich mehr mit Ernährung und Lebensmittelsicherheit beschäftigen, forderte er: «Das allgemeine Wissen über Ernährungsfragen ist viel zu gering.» Eine sichere Zubereitung von Lebensmitteln zu Hause sei nicht immer gegeben. (dpa)

