Union will Solar-Förderung kürzen
Das Gesetz gilt seit dem Jahr 2000 und wurde von der rot-grünen Bundesregierung beschlossen. Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus Wind, Wasser und Biomasse bekommen feste Vergütungssätze, die teilweise deutlich über den Marktpreisen liegen. Erzeuger von Solarstrom bekommen dem Bericht zufolge derzeit 45,7 Cent pro Kilowattstunde als Grundvergütung. Dagegen betrage die Basisvergütung für Strom aus Wind 5,5 Cent.
Die Solarenergie wird auch durch zinsverbilligte Darlehen der staatlichen KfW gefördert. Reiche regte an, künftig stärker auf dieses Mittel zu setzen, statt an den Einspeise- Vergütungen festzuhalten. «Durch das KfW-Programm bliebe der Anreiz für den Bürger bestehen, in eine Solaranlage zu investieren», betonte die CDU-Politikerin. Im vergangenen Jahr hat die Förderbank den Angaben zufolge Kredite für Solaranlagen in Höhe von 548 Millionen Euro vergeben. (nz)

