20. Mai 2006 17:05
Gesundheitsministerin Schmidt will Berichten zufolge die Unternehmen stärker an den Gesundheitskosten beteiligen. Außerdem sollen Ärzte mit Einkommenseinbußen belegt werden, wenn sie sich in überversorgten Regionen niederlassen.
Das Bundesgesundheitsministerium plant angeblich eine stärkere finanzielle Beteiligung der Arbeitgeber an der Gesetzlichen Krankenversicherung. Dazu soll die bisher gültige Beitragbemessungsgrenze von 3562,40 Euro brutto wegfallen – der Arbeitgeberbeitrag würde dann von der Summe der gesamten Löhne und Gehälter abgezogen werden. Das berichteten übereinstimmend die Magazine «Focus» und «Spiegel». Bei niedergelassenen Ärzten soll es zudem Pläne für Zuschläge oder Kürzungen je nach Ärztedichte in einem Gebiet geben.Das Ministerium dementierte die Berichten jedoch. Zum angeblichen Wegfall der Beitragsbemessungsgrenze erklärte Ministeriumssprecher Klaus Vater, dass in der Arbeitsgruppe zur Gesundheitsreform bisher noch gar nicht über solche Dinge gesprochen worden sei. Damit habe Ministerin Ulla Schmidt (SPD) auch nicht einen entsprechenden Vorschlag einbringen können. Generell werde über Finanzierungsfragen erst gesprochen, wenn die Strukturfragen geklärt seien. Der «Spiegel» berichtet dagegen, der Plan sei mit Schmidt abgestimmt, im «Focus» heißt es, die SPD-Politikerin habe den Vorschlag in die Arbeitsgruppe eingebracht.
Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) beziffere die Mehrkosten für die Wirtschaft auf rund 3,5 Milliarden Euro, hieß es weiter. Derzeit sind laut «Spiegel» mehr als vier Millionen Gutverdiener freiwillig in der Gesetzlichen Krankenversicherung.Laut «Focus» heißt es in einem internen Prüfvermerk des Bundesjustizministeriums: «Einer vollständigen Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze stehen grundrechtliche Bedenken entgegen.» Eine Anhebung sei «zur Sicherung der Finanzstabilität» jedoch zumutbar, solange das Verhältnis zwischen Versorgung und Kosten gewahrt bleibe.
Kritik übte unterdessen die FDP: Der gesundheitspolitische Sprecher der Bundestagsfraktion, Daniel Bahr, erklärte eine Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze für «nicht verfassungsfest».Die «Süddeutsche Zeitung» berichtete unterdessen über ein Konzept, mit dem die Große Koalition die Honorarregeln für niedergelassene Ärzte ändern wolle: Danach könnte Ärzten das Honorar gekürzt werden, wenn sie sich in überversorgten Gebieten niederlassen. Ärzte, die sich in strukturschwachen Gebieten niederlassen, sollen im Gegenzug Zuschläge erhalten.