Kein «fairer Ausgleich» beim Urheberrecht
Die Novelle des Urheberrechts stößt weiterhin auf heftige Kritik. Der Open-Source-Aktivist Markus Beckedahl wies die Darstellung von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) zurück, es handele sich um einen verbraucherfreundlichen Kompromiss. «Von einem fairen Ausgleich kann keine Rede sein», sagte Beckedahl der Netzeitung. «Die Rechteinhaber haben sich ganz klar durchgesetzt.»
«Das ist kein neues Urheberrecht, das den Anforderungen der modernen Wissensgesellschaft entspricht, sondern eine 'Lex Rechteinhaber'», rügt der Vorsitzende des Netzwerk Neue Medien (NNM). Im Streit um ein überarbeitetes Urheberrecht stehen drei verschiedene Gruppen im Blick: die eigentlichen Urheber geistigen Eigentums, die von Verwertegesellschaften – etwa der VG Wort – vertreten werden, dann die Verwalter von Lizenzrechten und schließlich die Endverbraucher.
Der Grund: Die Musikdateien, die im virtuellen Apple-Laden eingekauft wurden, sind mit einer Lizenz verbunden, die nur für zuvor festgelegte Gerätenummern gilt. Kauft der Kunde einen neuen iPod als Ersatz für den vom Kaffee zerstörten Apparat, lassen sich die Musikdateien auf dem neuen Gerät nicht abspielen. «Hätten Sie die Lieder aber auf CDs gekauft, diese legal in digitale Dateien verwandelt und auf den iPod aufgespielt, hätten Sie die Lieder noch», erklärt Beckedahl.
Diese Weise, zu digitalen Dateien zu gelangen, ist nämlich auch nach der Urheberrechtsnovelle weiterhin erlaubt: Wer legal eine CD erworben hat, darf sich eine Privatkopie anfertigen. Doch Beckedahl hält diese Regelung für «realitätsfern», denn beim Herstellen einer Privatkopie darf kein Kopierschutz geknackt werden. Darauf stehen Strafen von bis zu einem Jahr Gefängnis. «Doch verkaufte CDs haben heutzutage fast immer einen Kopierschutz», hält Beckedahl dagegen. «Was bringt mir also noch ein Recht auf eine Privatkopie, wenn ich es nicht nutzen kann?»
Die Klausel sei vergleichbar mit der bestehenden Cannabis-Regelung, erläutert Beckedahl: An sich müsste die Staatsanwaltschaft bei Cannabisbesitz ein Verfahren einleiten, doch bei kleinen Volumina greife die so genannte Regelung der «geringen Menge». «Auch im Urheberrecht hätte eine solche Regelung die Staatsanwaltschaften entlastet», meint Beckedahl. «Nun droht eine Überlastung der Anklagebehörden – ganz davon abgesehen, dass ein Großteil der Teenager kriminalisiert wird.»
Von einem Kopierschutz hält der Experte grundsätzlich nichts: «Jeder Kopierschutz wird irgendwann von einem versierten Hacker geknackt», ist er sich sicher. «Die Branche hat mit der starken Verbreitung von Kopierschutz-Mechanismen die vollkommen falsche Strategie gewählt.» Im zunehmenden Einsatz von Kopierschutz bei CDs sieht Beckedahl einen Grund für den deutlichen Rückgang der Absatzzahlen in den vergangenen Jahren: «Immer mehr Menschen haben keine Lust mehr, CDs mit Kopierschutz zu kaufen, bei denen sie nicht sicher sein können, dass sie dann auch wirklich in ihren Geräten laufen.»
«Die Rechteinhaber hebeln durch ihre Geschäftsmodelle rund um das Digital Rights Management das klassische Urheberrecht aus», warnt Beckedahl. «Deshalb sind auch die Verwertungsgesellschaften, die die Urheber geistigen Eigentums vertreten, mit der Novelle unzufrieden.»
Nach dem neuen Gesetz sollen sich die Verwertungsgesellschaften und die Hersteller eigenständig über die Pauschalvergütung verständigen. Dabei wird die Summe aller Vergütungsansprüche der Urheber auf höchstens fünf Prozent des Verkaufspreises der Speichermedien und Kopiergeräte begrenzt.
Er fürchtet bei In-Kraft-Treten der Novelle «eine Zwei-Klassen-Gesellschaft». Auf der einen Seite stünden Medien mit Digital Rights Management (DRM), und auf der anderen Seite «die Vertriebswege, die auf Offenheit basieren». «Viele Bands werden auch weiterhin auf Medien ohne DRM-Mechanismen setzen – sie wollen häufig geradezu, dass ihre Lieder kopiert und damit verbreitet werden», meint Beckedahl. Letztlich ist es in der Regel aber die Entscheidung der Plattenfirma, welcher Vertriebsweg genutzt wird.
