netzeitung.deKein «fairer Ausgleich» beim Urheberrecht

 Herausgeber: netzeitung.de

Lupe Kein «fairer Ausgleich» beim Urheberrecht

Open-Source-Aktivist Beckedahl hält wenig vom neuen Urheberrechtsentwurf. Die Rechteinhaber hätten sich durchgesetzt, sagte er der Netzeitung. Die Herstellung einer erlaubten Privatkopie verkomme zum «Gnadenrecht».

Von Matthias Breitinger

Die Novelle des Urheberrechts stößt weiterhin auf heftige Kritik. Der Open-Source-Aktivist Markus Beckedahl wies die Darstellung von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) zurück, es handele sich um einen verbraucherfreundlichen Kompromiss. «Von einem fairen Ausgleich kann keine Rede sein», sagte Beckedahl der Netzeitung. «Die Rechteinhaber haben sich ganz klar durchgesetzt.»

«Das ist kein neues Urheberrecht, das den Anforderungen der modernen Wissensgesellschaft entspricht, sondern eine 'Lex Rechteinhaber'», rügt der Vorsitzende des Netzwerk Neue Medien (NNM). Im Streit um ein überarbeitetes Urheberrecht stehen drei verschiedene Gruppen im Blick: die eigentlichen Urheber geistigen Eigentums, die von Verwertegesellschaften – etwa der VG Wort – vertreten werden, dann die Verwalter von Lizenzrechten und schließlich die Endverbraucher.

Novelle ist «realitätsfern»
Zu deren Lasten gehe die Novelle, meint Beckedahl. Der Verbraucher sei «der Willkür der Rechteinhaber ausgeliefert». Der Experte gibt ein nachvollziehbares Beispiel dafür, wie der Konsument letztlich der Dumme sein könnte: Ein Kunde hat einen iPod-Musikspieler voll Musikdateien, 10.000 Lieder, für die er beim Herunterladen im «iTunes Music Store» von Apple jeweils einen Euro bezahlt hat. «Schüttet jemand Kaffee über Ihr Gerät und es ist kaputt, dann ist es reine Kulanz von Apple, ob Sie die einst erworbenen Nutzungsrechte für die 10.000 Lieder wieder bekommen», sagt Beckedahl.

Der Grund: Die Musikdateien, die im virtuellen Apple-Laden eingekauft wurden, sind mit einer Lizenz verbunden, die nur für zuvor festgelegte Gerätenummern gilt. Kauft der Kunde einen neuen iPod als Ersatz für den vom Kaffee zerstörten Apparat, lassen sich die Musikdateien auf dem neuen Gerät nicht abspielen. «Hätten Sie die Lieder aber auf CDs gekauft, diese legal in digitale Dateien verwandelt und auf den iPod aufgespielt, hätten Sie die Lieder noch», erklärt Beckedahl.

Diese Weise, zu digitalen Dateien zu gelangen, ist nämlich auch nach der Urheberrechtsnovelle weiterhin erlaubt: Wer legal eine CD erworben hat, darf sich eine Privatkopie anfertigen. Doch Beckedahl hält diese Regelung für «realitätsfern», denn beim Herstellen einer Privatkopie darf kein Kopierschutz geknackt werden. Darauf stehen Strafen von bis zu einem Jahr Gefängnis. «Doch verkaufte CDs haben heutzutage fast immer einen Kopierschutz», hält Beckedahl dagegen. «Was bringt mir also noch ein Recht auf eine Privatkopie, wenn ich es nicht nutzen kann?»

Bagatellklausel hätte Staatsanwälte entlastet
Wer eine erlaubte Privatkopie erstellen will, sei auf das Entgegenkommen der Rechteinhaber – in diesem Fall der Plattenfirmen – angewiesen, bei ihren CDs keinen Kopierschutz zu verwenden. Insofern habe der Kunde «nur noch ein Gnadenrecht», bemängelt Beckedahl. Heftige Kritik übt er daran, dass Zypries in ihrem Entwurf auf Druck der Union die von ihr favorisierte Bagatellklausel fallen ließ. Dabei sollte von einer Strafverfolgung rechtswidrigen Herunterladens kopiergeschützter Werke in Tauschbörsen abgesehen werden, wenn die Straftat gering ist.

Die Klausel sei vergleichbar mit der bestehenden Cannabis-Regelung, erläutert Beckedahl: An sich müsste die Staatsanwaltschaft bei Cannabisbesitz ein Verfahren einleiten, doch bei kleinen Volumina greife die so genannte Regelung der «geringen Menge». «Auch im Urheberrecht hätte eine solche Regelung die Staatsanwaltschaften entlastet», meint Beckedahl. «Nun droht eine Überlastung der Anklagebehörden – ganz davon abgesehen, dass ein Großteil der Teenager kriminalisiert wird.»

Jeder Kopierschutz wird irgendwann geknackt
Zypries hatte den Verzicht auf die Klausel damit begründet, dass Staatsanwälte ohnehin bei geringer Schuld Verfahren einstellen könnten – die Klausel mithin nicht notwendig sei. Doch ob ein Nutzer auf die Einstellung eines Verfahrens gegen ihn hoffen könne, hänge somit «von der Laune und der regionalen Befindlichkeit der Staatsanwaltschaft» ab, kritisiert Beckedahl. Das Verschenken einer Mix-CD an Freunde könne somit etwa in Bayern strafrechtlich verfolgt werden, während im Norden die Staatsanwälte nicht tätig würden.

Von einem Kopierschutz hält der Experte grundsätzlich nichts: «Jeder Kopierschutz wird irgendwann von einem versierten Hacker geknackt», ist er sich sicher. «Die Branche hat mit der starken Verbreitung von Kopierschutz-Mechanismen die vollkommen falsche Strategie gewählt.» Im zunehmenden Einsatz von Kopierschutz bei CDs sieht Beckedahl einen Grund für den deutlichen Rückgang der Absatzzahlen in den vergangenen Jahren: «Immer mehr Menschen haben keine Lust mehr, CDs mit Kopierschutz zu kaufen, bei denen sie nicht sicher sein können, dass sie dann auch wirklich in ihren Geräten laufen.»

Komplizierte Abgaberegelung
Das Hauptproblem für das künftige Urheberrecht sieht Beckedahl im so genannten Digital Rights Management (DRM), also den technischen Verfahren, mit denen Vermarktungsrechte vor allem an Film- und Tonaufnahmen, aber auch an Software gewahrt werden sollen.

«Die Rechteinhaber hebeln durch ihre Geschäftsmodelle rund um das Digital Rights Management das klassische Urheberrecht aus», warnt Beckedahl. «Deshalb sind auch die Verwertungsgesellschaften, die die Urheber geistigen Eigentums vertreten, mit der Novelle unzufrieden.»

«Extrem kompliziert»
Für Ärger sorgt auch eine Klausel im Gesetzentwurf zur künftigen Vergütungsabgabe auf Geräte und Speichermedien, die für Privatkopien genutzt werden können. Die Neuregelung sei «extrem kompliziert», kritisiert Beckedahl. Bislang waren im Gesetz feste Sätze für Gerätetypen aufgeführt, die die Hersteller etwa von CD-Rohlingen und Brennern an Verwertungsgesellschaften wie die Gema zahlen müssen.

Nach dem neuen Gesetz sollen sich die Verwertungsgesellschaften und die Hersteller eigenständig über die Pauschalvergütung verständigen. Dabei wird die Summe aller Vergütungsansprüche der Urheber auf höchstens fünf Prozent des Verkaufspreises der Speichermedien und Kopiergeräte begrenzt.

«Schlag ins Gesicht der Urheber»
Kritiker sehen darin eine massive Deckelung – den Urhebern drohten Einnahmeverluste «im mittleren zweistelligen Millionenbereich», warnt die Gewerkschaft Verdi. Die VG Wort sprach von einem «Schlag ins Gesicht für alle Urheber in Deutschland». Zu einem ähnlichen Urteil kommt auch Beckedahl: «Hier hat sich die Geräteindustrie, die die Pauschalvergütung ohnehin nie wollte und für die Ausweitung von DRM-Systemen plädierte, gegen die Urheber durchgesetzt.»

Er fürchtet bei In-Kraft-Treten der Novelle «eine Zwei-Klassen-Gesellschaft». Auf der einen Seite stünden Medien mit Digital Rights Management (DRM), und auf der anderen Seite «die Vertriebswege, die auf Offenheit basieren». «Viele Bands werden auch weiterhin auf Medien ohne DRM-Mechanismen setzen – sie wollen häufig geradezu, dass ihre Lieder kopiert und damit verbreitet werden», meint Beckedahl. Letztlich ist es in der Regel aber die Entscheidung der Plattenfirma, welcher Vertriebsweg genutzt wird.