22. Mrz 2006 18:47, ergänzt 23. Mrz 2006 10:11
Verbraucherschützer haben den Wegfall der Bagatellklausel im neuen Urheberrecht scharf kritisiert und vor einer «Kriminalisierung von Jugendlichen» gewarnt. Die Union begrüßte den Verzicht auf die Klausel.
Der Gesetzentwurf zum neuen Urheberrecht bleibt auch nach seiner Verabschiedung im Bundeskabinett am Mittwoch umstritten. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) reagierte enttäuscht auf die Entscheidung der Bundesregierung, die Bagatellklausel aus der Novelle zu streichen: «Damit droht eine Kriminalisierung von Jugendlichen auch in Bagatellfällen sowie eine Überlastung der Strafverfolgungsbehörden», kritisierte VZBV-Vorstand Edda Müller in Berlin.Jeder Internetnutzer müsse nun befürchten, auch wegen kleinerer Verstöße strafrechtlich belangt werden zu können, betone Müller. «Welche Downloads legal und welche illegal sind, ist für den Verbraucher in den meisten Fällen nicht erkennbar». Dem von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) vorgelegten Gesetzesentwurf zufolge sind Privatkopien zwar erlaubt, allerdings darf der Kopierschutz, mit dem alle DVDs und zahlreiche CDs ausgestattet sind, nicht umgangen werden. Verstöße können mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden.
Die ursprünglich geplante Bagatellklausel, die dem Verbraucher Straffreiheit zugesichert hätte, wenn die Zahl der Kopien gering ist und sie nur dem privaten Gebrauch dienten, wurde auf Druck der Union gestrichen. Auch die Grünen-Politiker Grietje Bettin und Jerzy Montag kritisierten, dass die Klausel nicht aufgenommen wurde. Polizei und Staatsanwaltschaft müssten nun jedem Fall unerlaubten Kopierens nachgehen. Die beiden Grünen beklagten zudem, der Entwurf sei «von den Interessen der Verwerter-Lobby und der Geräte-Industrie» geprägt und daher insgesamt verfehlt.Dagegen begrüßte der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Jürgen Gehb, ausdrücklich den Wegfall der Bagatellklausel. Er sieht durch den Entwurf die grundsätzlichen Rechte der Urheber gestärkt. Auch Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) zeigte sich zufrieden mit der Streichung der Bagatellklausel. Eine «Kriminalisierung der Schulhöfe» sei nicht zu befürchten. Der Entwurf trage dem notwendigen Kompromiss zwischen dem geistigen Eigentum, der Wissensgesellschaft und den Interessen von Industrie und Verbraucher Rechnung.
Massive Kritik übte der Verbraucherverband aber nicht nur an der Bagatellklausel, sondern auch an den Plänen der Regierung, Rechteinhabern den Zugriff zu persönlichen Daten von Internetnutzern zu erleichtern und ihnen ein Auskunftsrecht gegenüber Internet-Providern einzuräumen. Infolge dieses Auskunftsrechts könnten auf Eltern jugendlicher Internetnutzer «eine Flut von Abmahnungen mit erheblichen Anwaltskosten zukommt», sagte der VZBV-Vorstand weiter. Große Bedenken äußerte Müller vor allem angesichts der Tatsache, dass private Internetfahnder im Auftrag von Unternehmen bewusst illegale Inhalte ins Netz stellen können, um Nutzer damit in die Falle zu locken. Die bisherige Praxis, dass nur der Staatsanwalt im Verdachtsfall die Personalien von Internetnutzern ermitteln darf, ist nach Ansicht der Verbraucherexperten völlig ausreichend. (nz)