netzeitung.deDöpfner ist «ausgesprochen sympathisch»

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Ulf Böge (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Ulf Böge
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Kartellamts-Präsident Böge hält die Ministererlaubnis für ein sinnvolles Instrument. Im Fall Springer müsse «erst einmal abgewartet werden, ob überhaupt ein Antrag gestellt wird», sagte er der Netzeitung.

Der Präsident des Bundeskartellamts, Ulf Böge, sieht keine Notwendigkeit, das Kartellrecht nach der abgelehnten Fusion von Springer
und ProSiebenSat1
zu reformieren. «Ich meine, der konkrete Fall hat bewiesen, dass das geltende Gesetz ausreicht», sagte er im Interview mit der Netzeitung.

Böge lehnte die Forderungen des saarländischen Ministerpräsidenten Peter Müller (CDU), Zeitungen anders zu behandeln als Energie- oder Industrieunternehmen, ab: «Das Kartellgesetz gilt unabhängig von Branchen», betonte Böge. «Der ordnungspolitische Ansatz ist ja gerade, dass selektive Eingriffe ausgeschlossen werden. Das Gesetz gilt für alle Unternehmen gleichermaßen.»

Nach Ansicht von Böge ist die Möglichkeit einer Ministererlaubnis ein sinnvolles Instrument: «Ich halte es für sinnvoll, da dadurch Transparenz hergestellt wird», sagte er. «Auf der einen Seite gibt es die wettbewerbsrechtliche Untersuchung durch das Bundeskartellamt. Auf der anderen Seite gibt es die Möglichkeit, auch eine politische Entscheidung zu treffen.»

Wenn man «persönlich mit einer bestimmten Entscheidung nicht einverstanden ist, ist es deshalb noch nicht sinnvoll, das Instrument gleich abzuschaffen», betonte Böge. Im konkreten Fall Springer und ProSiebenSat1 müsse auch «erst einmal abgewartet werden, ob überhaupt ein Antrag gestellt wird».

Netzeitung: Herr Böge, war der Fall Springer und ProSiebenSat1 Ihr bisher schwerstes Genehmigungsverfahren?

Ulf Böge: Nein. So etwas ist auch nur schwer zu beurteilen - alle Verfahren laufen ja nach den selben gesetzlichen Bestimmungen ab. Es war eher ein Verfahren, das sich zeitlich hingezogen hat.

Netzeitung: Wie oft haben Sie sich mit Herrn Döpfner seit August vergangenen Jahres persönlich getroffen? Oder haben Sie überhaupt persönlich mit ihm gesprochen?

Böge: Die letzte Frage kann ich mit Ja beantworten. Ich führe aber keine Strichliste über meine Termine.

Netzeitung: Wie ist Ihr Verhältnis zu Herrn Döpfner? Einer Ihrer Abteilungsleiter soll sich mit dem Springer-Vorstandsvorsitzenden am Telefon - vorsichtig formuliert - sehr lautstark unterhalten haben.

Böge: Ich glaube, dass keine der betroffenen Personen dies bestätigen wird.

Netzeitung: Waren zum Schluss – angesichts der verhärteten Fronten – überhaupt noch konstruktive Gespräche möglich?

Böge: Wir sind miteinander umgegangen, wie Menschen eben miteinander umgehen. Alles, was da hineingeheimnist wurde, ist nicht richtig. Ich halte Herrn Döpfner für einen ausgesprochen sympathischen Menschen.

Netzeitung: Herr Döpfner hat im Kartellverfahren Sie und auch die KEK massiv angegriffen. Trifft Sie so etwas?

Böge: Ich habe eigentlich nur einmal von der Neujahrsansprache von Herrn Döpfner gelesen – und da bezog sich seine Kritik mehr auf die KEK. Nun wissen wir alle, dass solche Neujahrsansprachen einen gewissen Schuss an Humor und Ironie beinhalten. Man darf nicht jedes Wort auf die Goldwaage legen.

Netzeitung: Sie argumentieren, durch die Übernahme entstehe ein Duopol auf dem Fernsehmarkt. In diesem Fall müssten Sie der RTL-Gruppe auch die restlichen Anteile an n-tv verwehren.

Böge: Das ist ein laufendes Verfahren. Dem Ergebnis will ich hier nicht vorgreifen. Wir sind derzeit in der Hauptprüfphase und haben noch bis Ende März Zeit.

Netzeitung: Zudem unterscheiden Sie im Lesermarkt zwischen Boulevard- und Abonnentenzeitungen, im Anzeigenmarkt jedoch nicht. Wie geht das zusammen?

Böge: Wir müssen uns immer nach der Austauschbarkeit aus Sicht der Nachfrager richten. Das so genannte Bedarfsmarktkonzept spielt hier eine große Rolle: Wir haben bei Anzeigen deshalb einen bundesweiten Markt zu Grunde zu legen, wenn es um die «Bild»-Zeitung geht. Wenn Sie Tages-Abonnementzeitungen sehen, liegt es dagegen schnell auf der Hand, dass Zeitungsleser in Berlin mit einem «Kölner Stadtanzeiger» nicht viel anfangen können.

Netzeitung: ... aber ein regionales Berliner Unternehmen würde auch nicht im «Kölner Stadtanzeiger» werben.

Böge: Natürlich gibt es auch nur regional geschaltete Anzeigen. Ein Schmuckhändler in Frankfurt wird seine Anzeigen nicht bundesweit schalten - das wäre für ihn zu teuer. Bei überregionalen Tageszeitungen und der «Bild» sieht das jedoch anders aus – sie stehen miteinander im Wettbewerb.

Netzeitung: Betrachten Sie den Markt nicht zu statisch? Springer sagt, man müsse sich auf das digitale Medienzeitalter vorbereiten, in dem ein Unternehmen Inhalte aus dem Verlags- und Fernsehgeschäft brauche.

Böge: Wir berücksichtigen schon jetzt die Entwicklung in den kommenden zwei bis drei Jahren. Wir können aber nicht vorhersagen, was in fünf oder zehn Jahren geschieht. Wir müssten ja auch belegen, wie wir zu unserer Prognose kommen. Zudem würden wir in einem solchen Fall für den genannten Zeitraum eine Beeinträchtigung des Wettbewerbs zulassen - was aber in keinem Fall akzeptabel ist.

Netzeitung: Eine marktbeherrschende Stellung in der Gegenwart kann nicht akzeptiert werden, um Wettbewerb in der Zukunft zu sichern?

Böge: Es ist äußerst fraglich, ob Sie damit den Wettbewerb in der Zukunft sichern. Es ist kaum zu belegen, dass sich die Märkte in den kommenden zehn Jahren so entwickeln, wie man sich das derzeit vorstellt. In der Vergangenheit haben sich viele Experten in ihren Einschätzungen geirrt. Das Bundeskartellamt befindet sich in einem juristischen Verfahren und da muss alles genau belegt werden. Wir können uns da nicht auf Annahmen und Mutmaßungen stützen.

Netzeitung: Macht es Sie nicht stutzig, wenn sogar die Konkurrenz, in diesem Fall die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender, für eine Springer-Übernahme ist?

Böge: Wir hatten Beiladungsanträge von beiden öffentlich-rechtlichen Fernsehsendern. Wir haben das ZDF zum Verfahren zugeladen. In der Stellungnahme sprach sich das ZDF nicht für die Fusion aus.

Netzeitung: Momentan sagt das ZDF, Springer sei besser als ein Ausländer.

Böge: Ich nehme das zur Kenntnis.

Netzeitung: Reicht das bestehende Kartellrecht aus, um die langsam zusammenwachsenden Märkte Fernsehen, Internet, Print richtig einzuschätzen? Springer und ProSiebenSat1 war für Sie der erste Fall einer großen cross-medialen Fusion.

Böge: Ja, ganz eindeutig Ja. Wir konnten belegen, dass das, was von einer Kartellbehörde gefordert wird, auch erfüllt werden kann: Die Entstehung oder die Verstärkung von marktbeherrschenden Stellungen zu verhindern.

Netzeitung: Kritiker monieren eine zu sehr national ausgerichtete Anti-Kartellpolitik. Die Übernahme müsste vielmehr auf europäischer Ebene thematisiert werden.

Böge: Wir müssen die relevanten Märkte zu Grunde legen. Und wenn sie den Zeitungsmarkt hier in Deutschland nehmen, kann schlecht davon gesprochen werden, dass man sich auf dem Weltmarkt befindet. Wenn die Größe und die Schlagkraft eines Unternehmens auf dem Weltmarkt allein eine Rolle spielen würde, wäre die Fusionskontrolle auch eine ganz andere. Und am Ende blieben nur zwei Unternehmen übrig. Der relevante Markt ist wichtiger als allein der erwirtschaftete Umsatz insgesamt.

Netzeitung: Hätten Sie als EU-Wettbewerbskommissar die Fusion genehmigt?

Böge: Ich hätte die gleichen Maßstäbe angelegt und die Entstehung einer marktbeherrschenden Stellung festgestellt. Die Entscheidung wäre die gleiche gewesen.

Netzeitung: Saarlands Ministerpräsident Müller fordert eine Reform des Kartellrechts und eine differenzierte Betrachtung einzelner Wirtschaftsbereiche – eine Zeitung sei kein Energieversorger.

Böge: Das Kartellgesetz gilt unabhängig von Branchen. Der ordnungspolitische Ansatz ist ja gerade, dass selektive Eingriffe ausgeschlossen werden. Das Gesetz gilt für alle Unternehmen gleichermaßen.

Netzeitung: Also ist eine Reform nicht notwendig?

Böge: Ich meine, der konkrete Fall hat bewiesen, dass das geltende Gesetz ausreicht. Zwei Institutionen - die KEK, die Meinungsvielfalt untersucht, und das Kartellamt, das den Wettbewerb sichert - haben die geplante Fusion untersucht.

Netzeitung: Welchen Sinn macht eine Entscheidung des Bundeskartellamts, wenn sie durch eine Ministererlaubnis aufgehoben werden kann?

Böge: Ich glaube, dass wir in Deutschland eine sehr gute Konstruktion haben. Auf der einen Seite gibt es die wettbewerbsrechtliche Untersuchung durch das Bundeskartellamt. Auf der anderen Seite gibt es die Möglichkeit, auch eine politische Entscheidung zu treffen. Das Wettbewerbsprinzip muss sich natürlich anderen politischen Zielsetzungen stellen – das Prinzip kann nicht verabsolutiert werden.

Die Politik muss abwägen zwischen der Beeinträchtigung des Wettbewerbs auf der einen Seite – da muss sie die Entscheidung des Bundeskartellamts zugrunde legen – und anderen, übergeordneten Interessen auf der anderen Seite.

Netzeitung: Also: Eine Ministererlaubnis ist ein sinnvolles Instrument?

Böge: Ich halte es für sinnvoll, da dadurch Transparenz hergestellt wird: wettbewerbspolitische Verantwortung auf der einen Seite und politische Verantwortung auf der anderen Seite. Und wenn man persönlich mit einer bestimmten Entscheidung nicht einverstanden ist, ist es deshalb noch nicht sinnvoll, das Instrument gleich abzuschaffen.

In Deutschland hat es seit 1973 über 33.000 Fusionsanmeldungen gegeben. Dabei sind lediglich 19 Anträge auf Ministererlaubnis gestellt worden, von denen nur sieben genehmigt wurden. Mit dem Instrument ist sparsam umgegangen worden. Im konkreten Fall muss im übrigen erst einmal abgewartet werden, ob überhaupt ein Antrag gestellt wird.

Das Gespräch führte Marcus Gatzke.