Union und SPD streichen Steuervergünstigungen
Die Pendlerpauschale soll den Angaben zufolge für die ersten 20 Kilometer gestrichen werden. Ab dem 21. Kilometer können 30 Cent pro Kilometer steuerlich geltend gemacht werden. Im Gegenzug solle der Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 auf 1100 Euro angehoben werden.
Eingeschränkt wird dem Bericht zufolge die steuerliche Abzugsfähigkeit von Arbeitszimmern. Sie solle künftig nur noch gegeben sein, wenn das Zimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bilde. Union und SPD hätten sich außerdem darauf geeinigt, dass Privatleute die Kosten für den Steuerberater nicht mehr von der Steuer absetzen können, hieß es weiter. (nz)

