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IT-Branche wehrt sich gegen Speicher-Kosten

14. Sep 2005 07:37, ergänzt 09:54
Staat will Speicherung von Kommunikations- Daten der Wirtschaft aufbürden
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Die Kosten, die Unternehmen für die geplante längere Speicherung von Daten entstehen, müssen nach Überzeugung des Branchenverbandes Bitkom vom Staat bezahlt werden.

Pläne von SPD und Union, die Kosten für die geplante längere Speicherung von Telefon- und Internet-Verbindungsdaten den Unternehmen aufzubürden, stoßen auf Widerstand in der IT-Branche. «Unsere Unternehmen leisten bereits ihren Beitrag zur inneren Sicherheit, doch können sie dies nicht grenzenlos auf eigene Kosten ausbauen», sagte Volker Kitz, Rechtsexperte beim Branchenverband Bitkom. Dass eine Speicherpflicht eine «Entschädigungsklausel» enthalte, sei deshalb «selbstverständlich». Die Gewährleistung der inneren Sicherheit sei eine «ureigene Aufgabe des Staates».

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Der Bitkom-Experte kritisierte vor diesem Hintergund den bayerischen Innenminister Günther Beckstein (CSU). Beckstein hatte im «Handelsblatt» gesagt, der Staat habe das Recht, die Unternehmen bei der inneren Sicherheit in die Pflicht zu nehmen.

Kitz wies das zurück: «Es ist nicht fair, wenn so getan wird, als sei der Wirtschaft die innere Sicherheit egal», sagte er. Die Telekommunikationsunternehmen leisteten «seit Jahr und Tag ihren Beitrag» zur inneren Sicherheit. «Sie gewährleisten beispielsweise die Überwachung von Telefongesprächen nach richterlicher Anordnung - und das bislang fast vollständig auf eigene Kosten», so Kitz.

Schierigkeiten bei Speicherung

Kitz bezifferte die Kosten, die allein im Sprachtelefoniebereich für wenige größere deutsche Unternehmen anfielen, bereits im ersten Jahr auf mehr als 200 Millionen Euro. Er forderte, dass das «an sich legitime Ziel der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit» hierzu und zu den Freiheitsrechten der Nutzer in ein «angemessenes Verhältnis» gesetzt werden müsse.

Der Bitkom-Experte wies in diesem Zusammenhang auf grundsätzliche Schwierigkeiten bei der Datenspeicherung hin. Einiges sei technisch derzeit gar nicht realisierbar, sagte er. «Daten über erfolglose Verbindungsversuche beispielsweise werden in Deutschland nicht verarbeitet, geschweige denn gespeichert, denn sie sind nicht abrechnungsrelevant», so Kitz. Entsprechendes gelte für so genante Standortdaten während und am Ende eines Mobilfunkgesprächs. «Die von den Befürwortern einer Speicherpflicht ständig wiederholte Aussage, es gehe nur darum, bereits vorhandene Daten länger festzuhalten, ist damit falsch», betonte Kitz.

Halbes Jahr Speicherung ausreichend

Skeptisch äußerte sich Kitz zu Überlegungen auf EU-Ebene, dass Verbindungsdaten künftig mindestens ein Jahr aufbewahrt werden und auf Anfrage den Sicherheitsbehörden zur Verfügung stellen müssten. «Die Erfahrung zeigt, dass so gut wie nie Daten benötigt werden, die älter als sechs Monate sind», sagte er.

Bislang gilt eine Speicherpflicht von 90 Tagen. Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) hatte sich für eine Ausweitung auf ein Jahr ausgesprochen. Beckstein plädiert für sechs Monate als «absolute Untergrenze».

 
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