EU-Richtlinie für Software-Patente abgelehnt
06.07.2005
Herausgeber: netzeitung.de
Mit der Richtlinie wäre Software künftig zwar nicht generell patentierbar gewesen. Aber wenn eine Erfindung einen technischen Mehrwert hat, sollte ein Patent möglich sein. Demnach hätten so genannte Computer implementierte Erfindungen wie Waschmaschinen, Mobiltelefone oder Anti-Blockiersysteme (ABS) Patentschutz erhalten.
«Die Richlinie beschränkt mögliche Patente nicht auf technische Neuerungen, sondern lässt durch zweideutige Formulierungen Spielraum für die Patentierbarkeit reiner Software, also grundlegendster, allgemeiner Anwendungen der Computertechnologie», sagte der Präsident des europäischen Dachverbandes nationaler Mittelstandsvereinigungen CEA-PME, Mario Ohoven, im Vorfeld der Abstimmung und plädierte für eine Ablehnung der Richtlinie.
Viele Parlamentarier fürchteten zuletzt, dass die Richtlinie aufgrund der großen Zahl von Änderungsanträgen zu einem bürokratischen Monstrum werden könnte. Die EU-Kommission solle deshalb lieber einen neuen Vorschlag vorlegen, hieß es aus mehreren Fraktionen.
Die Kommission will nun prüfen, ob sie einen neuen Vorschlag für eine EU-Richtlinie unterbreitet. Dies teilte eine Sprecherin mit. Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy hatte bislang erklärt, keinen weiteren Anlauf machen zu wollen. Damit wäre die Patent-Richtlinie endgültig gescheitert, da es in diesem Fall kein Vermittlungsverfahren und keine weiteren Beratungen im Parlament gibt.(nz)

