netzeitung.deWulff deutet Änderung des VW-Gesetzes an

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Christian Wulff (Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Christian Wulff
Quelle: NZ Netzeitung GmbH

Niedersachen will das VW-Gesetz notfalls modifizieren, um eine Klage vor dem EuGH zu vermeiden. «Vielleicht kommt es dann gar nicht zum streitigen Klageverfahren», sagte Ministerpräsident Wulff der Netzeitung.

Im Streit um das so genannte VW-Gesetz hat der Ministerpräsident von Niedersachsen, Christian Wulff (CDU), eine Änderung des Gesetzes angedeutet, um ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu vermeiden.
«Möglicherweise lassen sich jetzt noch bestehende Bedenken auch durch nationale Gesetzgebung ausräumen», sagte Wulff im Interview mit der Netzeitung. «Vielleicht kommt es dann gar nicht zum streitigen Klageverfahren.»

Gleichzeitig kritisierte Wulff aber erneut das Vorgehen von EU-Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein: «Bolkestein hat die Begründung seines Vorgehens ständig gewechselt - das zeigt, auf welch schwankendem Boden er sich befindet», sagte der Ministerpräsident. Bei Volkswagen

habe jeder Aktionär «die gleichen Rechte», verteidigte er das Gesetz. «Aber natürlich steht in besonderer Weise der staatliche Aktionär auch hinter den Standorten und hinter dem Werk. Nach unserer festen Überzeugung ist das VW-Gesetz mit dem Europäischen Gemeinschaftsrecht vereinbar.»
Freier Kapitalverkehr behindert
Die EU-Kommission hatte in der vergangenen Woche angekündigt, gegen das Gesetz Klage vor dem EuGH einzureichen. Nach Meinung von Handelskommissar Bolkestein behindert das Gesetz den freien Kapitalverkehr innerhalb der EU und verstößt damit gegen EU-Recht. Das VW-Gesetz beschränkt das Stimmrecht eines Anteilseigners am Volkswagen-Konzern auf höchstens 20 Prozent, selbst wenn er mehr als ein Fünftel des Kapitals hält. Bolkestein sieht darin eine Sperrminorität, die ausländische Investitionen in den Autokonzern erschwere und Anleger abschrecke.

Zudem baue das Gesetz ungerechtfertigte Übernahmehürden gegenüber etwaigen Interessenten aus dem Ausland auf, so der Vorwurf der EU. Das Land Niedersachsen ist mit 18,6 Prozent an Volkswagen beteiligt. Europarechtler rechen damit, dass das Gericht im Sinne der EU entscheidet, sollte es zu einem Verfahren kommen. (nz)