Postbeamte können künftig zwangsversetzt werden
24.09.2004
Herausgeber: netzeitung.de
Diese Änderungen ermöglichen den drei privatisierten Nachfolgekonzernen der Deutschen Bundespost, Beamte von den Muttergesellschaften zu Tochterunternehmen zu versetzen. Für eine solche «Zuweisung» soll keine Zustimmung der Betroffenen erforderlich sein.
In der Debatte betonte der SPD-Parlamentarier Klaus Barthel, die Änderungen seien erforderlich, um den Beschäftigungspakt bei der Telekom zu ermöglichen. Es könne schließlich nicht sein, dass an der Form einer Sonderzahlung die Sicherung von 10.000 Arbeitsplätzen scheitere. Wie bei der Telekom sei auch bei der Post und Postbank dafür gesorgt, dass die Sonderzahlung im Gesamtvolumen allen Beschäftigungsgruppen zu Gute komme. Befürchtungen, das Weihnachtsgeld falle ersatzlos weg, seien gegenstandslos.
Auch habe man praktikable Regelungen zum Einsatz betroffener Beamter bei den Tochterunternehmen gefunden, fügte der SPD-Politiker hinzu. Bei den erwähnten «Zuweisungen» dürfe es aber «keine Willkür» geben. «Der Rahmen ist die betriebliche Mitbestimmung und sind die Zumutbarkeitskriterien, wie sie sonst im jeweiligen Unternehmen auch gelten».
Auch die Kommunikationsgewerkschaft DPV (DPVKOM) und der Deutsche Beamtenbund (dbb) nannten das Vorhaben verfassungsrechtlich bedenklich und hatten bereits im Vorfeld mit Verfassungsklage gedroht.
Der Bundesrat wird sich voraussichtlich Mitte Oktober mit der Vorlage befassen. Das Gesetz bedarf allerdings nicht der Zustimmung der Unions-dominierten Länderkammer. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes waren Mitte vergangenen Jahres noch knapp 160.000 Beamte bei den drei Post-AGs beschäftigt. (nz)

