netzeitung.dePostbeamte können künftig zwangsversetzt werden

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Mit Neuregelungen im Postrecht wollen die beiden Regierungsfraktionen 10.000 Arbeitsplätze bei der Post retten. Künftig sollen Postbeamte zwangsversetzt werden können.

Die rot-grüne Koalition hat im Bundestag die zwangsweise Versetzung von Beamten bei Post, Postbank und Telekom beschlossen. Gegen die Stimmen der Opposition verabschiedete das Parlament am Freitag eine entsprechende Änderung des so genannten Postpersonenrechts-Gesetzes. Außerdem hat die Regierungsmehrheit damit Neuregelungen zum Weihnachtsgeld der betroffenen Beamten verabschiedet.

Diese Änderungen ermöglichen den drei privatisierten Nachfolgekonzernen der Deutschen Bundespost, Beamte von den Muttergesellschaften zu Tochterunternehmen zu versetzen. Für eine solche «Zuweisung» soll keine Zustimmung der Betroffenen erforderlich sein.

10.000 Arbeitsplätze sichern
Bei der Telekom soll außerdem das Weihnachtsgeld gestrichen oder umgeschichtet werden. Das hatte das Unternehmen in einen Beschäftigungspakt mit der Gewerkschaft Verdi eingebracht, der den Erhalt der Arbeitsplätze sichern soll. Danach soll die Arbeitszeit um drei bis vier Stunden verkürzt und ein Teil der Einkommensverluste durch die Umgestaltung des Weihnachtsgeldes aufgefangen werden. Unterdessen sollen Post und Postbank das Weihnachtsgeld in diesem Jahr noch auszahlen. Künftig solle es zwar im bisherigen Umfang jedoch in anderer Form, wie etwa Leistungszulagen, überwiesen werden.

In der Debatte betonte der SPD-Parlamentarier Klaus Barthel, die Änderungen seien erforderlich, um den Beschäftigungspakt bei der Telekom zu ermöglichen. Es könne schließlich nicht sein, dass an der Form einer Sonderzahlung die Sicherung von 10.000 Arbeitsplätzen scheitere. Wie bei der Telekom sei auch bei der Post und Postbank dafür gesorgt, dass die Sonderzahlung im Gesamtvolumen allen Beschäftigungsgruppen zu Gute komme. Befürchtungen, das Weihnachtsgeld falle ersatzlos weg, seien gegenstandslos.

Auch habe man praktikable Regelungen zum Einsatz betroffener Beamter bei den Tochterunternehmen gefunden, fügte der SPD-Politiker hinzu. Bei den erwähnten «Zuweisungen» dürfe es aber «keine Willkür» geben. «Der Rahmen ist die betriebliche Mitbestimmung und sind die Zumutbarkeitskriterien, wie sie sonst im jeweiligen Unternehmen auch gelten».

Verfassungsrechtliche Bedenken
Der CSU-Abgeordnete Johannes Singhammer verwies jedoch darauf, dass es in der Frage der Beamten-Zuweisung eine ganze Reihe verfassungsrechtlicher Bedenken gebe. Auch die vorgesehene Regelung beim Weihnachtsgeld führe zu einer «schwer verständlichen Ungleichbehandlung» zwischen Postunternehmen und Telekom. Deshalb habe die Union den Neuregelungen nicht zugestimmt.

Auch die Kommunikationsgewerkschaft DPV (DPVKOM) und der Deutsche Beamtenbund (dbb) nannten das Vorhaben verfassungsrechtlich bedenklich und hatten bereits im Vorfeld mit Verfassungsklage gedroht.

Der Bundesrat wird sich voraussichtlich Mitte Oktober mit der Vorlage befassen. Das Gesetz bedarf allerdings nicht der Zustimmung der Unions-dominierten Länderkammer. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes waren Mitte vergangenen Jahres noch knapp 160.000 Beamte bei den drei Post-AGs beschäftigt. (nz)