10.08.2004
Herausgeber: netzeitung.de
Airbus darf seine Landebahn im Werk Finkenwerder vorerst nicht verlängern. Zehn Grundstückeigentümer hatten gegen ihre drohende Enteignung geklagt.
Das Hamburger Airbus-Werk darf nach vorerst nicht wie geplant seine Landebahn verlängern. Das Oberverwaltungsgericht der Hansestadt bestätigte am Dienstag in einer Eilentscheidung den im Juni vom Verwaltungsgericht verhängten Baustopp und entschied damit zu Gunsten von zehn Antragstellern, die sonst hätten enteignet werden müssen. Es gebe erhebliche Bedenken gegen den Planfeststellungsbeschluss, über den noch in der Hauptsache entschieden werden muss, hieß es.
Das Gericht argumentierte, Enteignungen zu Gunsten eines privaten Wirtschaftsunternehmens seien nur zulässig, wenn das Vorhaben dem Wohl der Allgemeinheit diene. Im Fall von Airbus spreche einiges dagegen. «Andernfalls wäre es einem Großunternehmen mit der bloßen Erklärung, dass es andernfalls Arbeitsplätze abbauen müsse oder den Standort durch Wegzug aufgebe, möglich, eine Betriebserweiterung mit Hilfe einer Enteignung benachbarter Grundeigentümer durchzusetzen», gab das Gericht zu bedenken.
Abnahme in ToulouseAirbus kann damit die Frachtversion des Großraumflugzeugs A380 nicht in Hamburg an Kunden ausliefern und industriell abnehmen lassen. Dem Gericht zufolge kann dies aber auch im französischen Toulouse geschehen. Die Ausstattung und Lackierung könne dennoch in Finkenwerder erfolgen, da die Verlängerung der Landebahn nur erforderlich sei, damit die Maschinen im für die Endabnahme erforderlichen beladenen Zustand am Werk landen könnten. Auch die Auslieferung der Passagierversion des A380 ist nach Ansicht des Gerichts nicht gefährdet, wenn die Landebahn nicht noch einmal über die vorhandene Länge von 3273 Meter hinaus verlängert würde.
Die zum europäischen Luft- und Raumfahrkonzern EADS
gehörende Airbus Deutschland GmbH bedauerte die Entscheidung des Gerichts. Die weiteren Schritte würden nunmehr geprüft, hieß es in einer am Dienstagabend verbreiteten Mitteilung. (nz)