22.07.2004
Herausgeber: netzeitung.de
Josef Ackermann (li.), Klaus Zwickel und Klaus Esser
Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Im Mannesmann-Prozess sind alle Angeklagten freigesprochen worden. Die Richterin sah die Vorwürfe der Untreue als nicht erwiesen an. Ein Revisions-Antrag der Staatsanwaltschaft gilt als wahrscheinlich. Thema: Mannesmann-Prozess Im Mannesmann-Prozess ist sich Ackermann keiner Schuld bewusst Esser hat «ökonomisch richtig» gehandelt Ackermann-Anwälte: Kein wirtschaftlicher Schaden durch Mannesmann-Abfindungen Staatsanwaltschaft fordert im Mannesmann- Prozess Haftstrafen für Esser und Funk Mannesmann-Prozess endet Mitte Juli Verteidiger im Mannesmann-Prozess fordert Ende der Beweisaufnahme
Im Mannesmann-Prozess hat das Düsseldorfer Landgericht alle sechs Angeklagten freigesprochen. Die Untreue-Vorwürfe gegen die früheren Mannesmann-Aufsichtsräte und -Manager haben nicht erwiesen werden können, teilte das Gericht am Donnerstag in Düsseldorf mit.
In seiner Urteilsbegründung stellte das Gericht fest, dass die Anerkennungsprämie für Esser nicht im Einklang mit dem Aktienrecht gestanden habe. Ein Nutzen für Mannesmann sei mit der Zahlung nicht verbunden gewesen. Mit der Gewährung habe das Aufsichtsratspräsidium seinen Beurteilungsspielraum überschritten. Gleichwohl habe es im Zusammenhang mit der Zahlung der Prämie und dem entsprechenden Beschluss keine gravierende Pflichtverletzung gegeben.
Den Vorwurf der Käuflichkeit Essers sah das Gericht nicht als erwiesen an. Es könne nicht angenommen werden, dass die Präsidiumsmitglieder - neben Ackermann waren das Joachim Funk, Klaus Zwickel und Jürgen Ladberg - bei der Gewährung der Prämie «willenlose Werkzeuge» gewesen seien.
Staatsanwaltschaft forderte HaftstrafenDie Staatsanwaltschaft hatte für die Beschuldigten mehrjährige Haft- und Bewährungsstrafen gefordert. Ein halbes Jahr lang hatte die 14. Große Strafkammer unter Vorsitz von Richterin Brigitte Koppenhöfer gegen amtierende und ehemalige Spitzenvertreter der deutschen Wirtschaft verhandelt.
Neben Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann mussten sich auch der frühere IG-Metall-Vorsitzende Klaus Zwickel, Ex-Mannesmann-Chef Klaus Esser, der ehemalige Aufsichtsrats-Chef Joachim Funk sowie andere Manager vor Gericht verantworten.
Staatsanwaltschaft will Revision einlegenLaut Anklage sollen sie ungerechtfertigten Abfindungszahlungen von insgesamt 60 Millionen Euro im Zuge der Übernahme von Mannesmann durch den britischen Telekom-Konzern Vodafone zugestimmt haben. Bereits Anfang März hatte die Richterin erklärt, dass die Abfindungszahlungen strafrechtlich nicht relevant seien, aktienrechtlich allerdings unzulässig.
Ein zivilrechtliches Verfahren wegen eines Verstoßes gegen des Aktienrecht ist aber mehr als unwahrscheinlich, da es keinen potenziellen Kläger gibt. Die Staatsanwaltschaft hatte im Vorfeld schon angekündigt, im Falle einer juristischen Niederlage Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe zu beantragen.
Victory-Zeichen sorgte für KritikNach Meinung der Verteidiger haben sich die Angeklagten nichts zu schulden kommen lassen. Der ehemalige Mannesmann-Chef Esser habe «ökonomisch richtig gehandelt» und den Unternehmenswert nachhaltig gesteigert, so die Anwälte. Auch Ackermann verteidigte die Abfindungszahlungen: Leistung und Erfolg müssen belohnt werden», sagte Ackermann noch in der vergangenen Woche. Die Manager von Mannesmann hätten bis an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gekämpft und damit den Aktionären Milliardengewinne verschafft.
Ackermann hatte zu Beginn des Prozesses für Aufsehen gesorgt: Am ersten Verhandlungstag zeigte er ein Victory-Zeichen. Seine Haltung ging tagelang durch die Medien und wurde als Sinnbild arroganter Manager gesehen. Nach vehementer öffentlicher Kritik bemühte sich Ackermann deutlich zu machen, dass er im Mannesmann-Skandal nur eine Nebenrolle gespielt habe. Die Hände hielt er seit dem zweiten Prozesstag meist vor der Brust verschränkt. (nz)