Geldhäuser sollen entlastet werden: 

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Geldhäuser sollen entlastet werden 

Lupe Bundestag ebnet Weg für Bad Banks

Banken können künftig ihre Bilanzen bereinigen, indem sie wertlos gewordene Papiere auf «Müllhalden» abladen. Das soll das stockende Kreditgeschäft wieder zum Laufen bringen, hofft die Regierung. Die Opposition stimmte geschlossen dagegen.

Banken in Deutschland können ihre Bilanzen massiv von Risikopapieren befreien. Der Bundestag verabschiedete am Freitag mit den Stimmen von Union und SPD die Gesetzespläne zur Errichtung sogenannter Bad Banks. Damit können Banken in Milliardenhöhe «Giftpapiere» in Zweckgesellschaften auslagern.

So können die Geldinstitute ihre Bilanzen bereinigen. Die Schrottpapiere hatten die Finanzkrise ausgelöst. Sie sind derzeit nicht handelbar und müssen ständig abgewertet werden, was das Eigenkapital aufzehrt und die Bank-Bilanzen belastet. Ziel der Großen Koalition ist es, das schleppende Kreditgeschäft wieder anzukurbeln. Die Zustimmung des Bundesrates Ende nächster Woche gilt als sicher.
Stichtag vorverlegt
In dem Gesetz wurden die Privatbanken sogar noch stärker entlastet als ursprünglich geplant. Für sie gilt als Stichtag für die Risikopapiere jetzt der 30. Juni 2008, also ein Datum noch vor dem Zusammenbruch der US-Investmentbank Lehman Brothers, der als einer der Höhepunkte der akuten Finanzkrise gilt. Danach war der Wert der riskanten Papiere noch weiter abgesunken. Lehman war Mitte September 2008 pleitegegangen.

Zunächst war als Stichtag der 31. März 2009 vorgesehen gewesen. Die Vorverlegung kommt den Banken entgegen: Je früher der Stichtag, desto wertvoller die Papiere. Weiterhin gilt aber ein Abschlag von zehn Prozent vom Buchwert (Einbringungswert) bei der Abgabe an die Zweckgesellschaft. Die Differenz zwischen dem Einbringungswert und dem «Fundamentalwert» am 30. Juni 2008 muss die auslagernde Bank in 20 gleichen Jahresraten abstottern.

Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) betonte, dass mit der Regelung kein neues Milliarden-Paket auf den Steuerzahler abgewälzt werde. Nach Einschätzung der Regierung macht der Staat sogar ein gutes Geschäft, weil die Banken für die staatlichen Garantien Gebühren zahlen müssen. Fällt am Ende der Abwicklung ein Verlust an, muss die Bank auch dafür aufkommen. Ein Risiko bestehe also nur darin, dass die Bank pleite gehe – aber ein solcher Fall treffe den Steuerzahler immer, ob mit oder ohne Bad Bank, so das Urteil der Regierung.

Im Gegenzug setzte die SPD die Pflicht zu einem «Stresstest» für die Institute durch, die die Bad-Bank-Hilfe in Anspruch nehmen möchten. Zudem gelten Auflagen wie beim Soffin, nämlich eine Begrenzung der Vorstandsgehälter auf 500.000 Euro und die Streichung von Boni und Dividenden. Das Gesetz sieht auch eine Bad-Bank-Lösung für die Landesbanken vor, die teilweise massenweise Risikopapiere besitzen. Für sie gibt es Sonderregelungen (siehe Hintergrund-Artikel im Kasten).
Opposition hält nichts vom Gesetz
Die Opposition aus FDP, Grünen und Linken votierte indes geschlossen gegen das Gesetz. Der FDP-Politiker Florian Toncar sagte ein Scheitern des Bad-Bank-Modells voraus. Ablehnung kam auch von der Linken: «Es handelt sich nicht nur um schlechte Banken, es ist ein schlechtes Gesetz», sagte Roland Claus. Quasi alle Risiken würden beim Steuerzahler abgeladen. «Die Banken werden beschirmt, und die Bürger stehen im Regen», sagte Claus. Nötig sei ein Ausstieg aus dem «Kasinokapitalismus».

Gerhard Schick von den Grünen kritisierte, es hätte früher reagiert werden können. Nötig sei eine langfristige Strategie. Es werde ein Gesetz «durchgeboxt», das in 20 Jahren nach Abwicklung der Papiere noch wirken könnte. Zudem wurde von Seiten der Grünen moniert, dass die Einrichtung von Bad Banks freiwillig ist und nicht erzwungen wird. (nz/dpa/AP)