18.06.2009
Herausgeber: netzeitung.de
Mauscheln wird für Manager in Zukunft schwerer
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Die Top-Manager sind gar nicht zufrieden. Das «Gesetze zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung» sieht vor, dass sie in Zukunft auch persönlich haften und Schäden aus eigener Tasche bezahlen müssen.
Der Bundestag hat schärfere Regeln für die Bezahlung von Managern beschlossen. Das Gesetz erhielt am Donnerstag die Stimmenmehrheit der Großen Koalition. Schon bei der Beratung des «Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung», wie das Paragrafen-Paket offiziell heißt, zeigte sich, dass die deutschen Führungseliten in der Koalition jeden Rückhalt verloren haben.
So werden Top-Manager damit leben müssen, dass sich ihr Gehalt mehr am langfristigen Erfolg des Unternehmens orientieren muss und sie Schäden zumindest zum Teil aus der eigenen Tasche begleichen müssen. Aufsichtsräte müssen zudem künftig persönlich haften, wenn sie eine unangemessene Vergütung festsetzen.
Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) lobte, das Gesetz ziehe wichtige Lehren aus der Finanzkrise. FDP und Grüne stimmten mit Nein, die Linksfraktion enthielt sich.
Das Gesetz gibt den Aufsichtsräten schärfere Instrumente an die Hand, eine Vergütung nachträglich zu kürzen, wenn es dem Unternehmen wesentlich schlechter geht. Weiter legt es fest, dass Vorstände ihre Aktienoptionen zukünftig erst nach vier und nicht wie bisher nach zwei Jahren einlösen können. Auch wird konkreter bestimmt, wie die Vergütung und Versorgungsleistungen offengelegt werden müssen. Schließlich können Ex-Vorstände in der Regel zwei Jahre nach ihrem Ausscheiden nicht Mitglied des Aufsichtsrats im selben Unternehmen werden.
«Schluss mit geheimen Kungelrunden»Auch kann der Aufsichtsrat laut dem Entwurf wichtige Aufgaben nicht mehr an kleine Unterausschüsse delegieren. Der SPD-Finanzexperte Joachim Poß sagte dazu: «Wir wollen, dass Schluss ist mit den geheimen Kungelrunden.»
Ministerin Zypries sagte: «Die Krise lehrt: Der Markt allein kann es nicht.» Sie lobte, dass variable Vergütungsstrukturen künftig auf Basis mehrjähriger Ergebnisse berechnet werden müssen. Ausdrücklich begrüßte sie, dass bei der Haftung künftig ausdrücklich ein Selbstbehalt der Vorstände verlangt wird.
Die Vorschläge beruhen auf Beschlüssen einer Koalitionsarbeitsgruppe zum Thema Managergehälter, die seit 2008 getagt und Ende Januar 2009 ihre Vorschläge präsentiert hat. Die SPD hatte ursprünglich darüber hinaus gefordert, eine Börsenumsatzsteuer einzuführen, die steuerliche Absetzbarkeit von Managergehältern auf eine Million Euro zu begrenzen und ihre Orientierung am Allgemeinwohl ins Gesetz zu schreiben.
Manager fühlen sich ungerecht behandeltVor wenigen Wochen hatten zwölf Aufsichtsratsvorsitzende in einem gemeinsamen Brief an die Spitzen der Großen Koalition gegen gesetzliche Verschärfungen protestiert. Das fünfseitige Schreiben ging an Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), an die Fraktionsvorsitzenden von SPD und CDU/CSU, Peter Struck und Volker Kauder, sowie an CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer.
In dem Brief brachten die Wirtschaftsbosse ihr Missfallen darüber zum Ausdruck, «dass die Diskussion über Managergehälter ein falsches Bild der wirtschaftlichen Verantwortungsträger reflektiert». Die entsprechenden Pläne der Koalition seien unzulänglich, da sie «die Vertragsfreiheit der Unternehmen stark einschränken und damit von vornherein deutlich Misstrauen signalisieren». (dpa/AP/nz)