Entsorgung von Ramschpapieren:
Kabinett billigt «Bad Banks» für Landesbanken
Die anfallenden Verluste für die Bereinigung der Bilanzen müssen unbegrenzt die Eigentümer der Landesbanken tragen, also in der Regel die jeweiligen Bundesländer und die Sparkassen- und Giroverbände. Dies schließt Haftungsrisiken für den Bund «so weit wie möglich aus», wie es in der Begründung zum Gesetzentwurf von Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) heißt. Neben den Sparkassen lehnen auch die Kommunen das Vorhaben ab. Sie begrüßten zwar grundsätzlich die neue Möglichkeit zur Auslagerung von Risikopositionen, kritisierten aber die Haftungsregeln als unakzeptabel.
Vorige Woche hatten sich mehrere Länder darauf verständigt, bis Ende 2010 wesentliche Konsolidierungsschritte abgeschlossen zu haben. Es ist aber offen, inwieweit die Länder mit Landesbank-Beteiligung am Ende wirklich zu tiefen Einschnitten bei den jeweiligen Instituten bereit sind. Unklar ist, ob auch SPD und Union bei den Bad-Bank-Plänen mitziehen.
Außerdem bleibt die Frage, welche Landesbanken die Hilfen am Ende nutzen. Als Kandidaten galten bisher die HSH Nordbank und die WestLB. Die BayernLB und die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) loten auch eigene Lösungen aus. Für Geschäftsbanken hat die Bundesregierung bereits einen Gesetzentwurf zur Entsorgung von toxischen Wertpapieren in Zweckgesellschaften auf den Weg gebracht. (dpa/AP)

