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Stärkere Kontrolle: 

Ausländische Investoren haben's schwerer

20. Aug 2008 16:20
Michael Glos
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Außereuropäische Investoren müssen künftig bei einem Einstieg in sensible Wirtschaftszweige mit einem Veto der Regierung rechnen. Minister Glos sieht darin kein Investitionshemmnis, die Wirtschaft aber lehnt die Novelle ab.

Trotz aller Warnungen von Lobbyverbänden hat die Bundesregierung die Hürden für Ausländer, in Deutschland zu investieren, für bestimmte Fälle höher gelegt. Dazu ändert das Kabinett nach monatelanger Diskussion das Außenwirtschaftsgesetz dergestalt, dass eine Überprüfung und ein Verbot solcher Investitionen möglich werden – für den Fall, dass die öffentliche Ordnung und Sicherheit in Deutschland dadurch gefährdet wird.

Das Gesetz soll verhindern, dass finanzkräftige Fonds ausländischer Staaten außerhalb Europas zu großen Einfluss in sensiblen Wirtschaftsbereichen wie der Rüstungsindustrie oder der Energieversorgung bekommen. Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) versuchte aber die Befürchtung der Wirtschaft zu entkräften, die Neuregelung behindere Investitionen. «Deutschland ist und bleibt ein investitionsoffenes Land. Und wir werden weiter um Investitionen in der ganzen Welt werben.»

Die exportorientierte deutsche Wirtschaft profitiere wesentlich davon, dass Märkte offen seien und dass es einen freien und ungehinderten Kapitalverkehr gebe, sagte Glos. Mit der Änderung schaffe die Bundesregierung Regelungen, die andere Staaten wie die USA und Großbritannien bereits hätten. Glos hob zugleich hervor, dass keine neue Bürokratie geschaffen werde, da es sich bei zu prüfenden Beteiligungen nur um «extreme Ausnahmefälle» handeln werde. Ihm sei auch derzeit kein Fall bekannt, wo dies notwendig wäre. «Ich habe um eine sehr liberale Regelung gekämpft.»

Glos kritisierte, dass sich die Debatte zu sehr auf Staatsfonds konzentriere. Diese lägen mit ihren Beteiligungen, das zeige die Erfahrung, deutlich unter der 25-Prozent-Marke. Im übrigen gebe es viele positive Beteiligungen von Staatsfonds an deutschen Unternehmen, sagte Glos und verwies auf den Autobauer Daimler, an dem Kuwait Anteile hält. Und auch andere Staatsfonds seien willkommen, versicherte der Minister.

Anwendbar ist das Gesetz laut Ministerium auf Investoren mit Sitz außerhalb der Europäischen Union und der EFTA, wenn diese mindestens 25 Prozent der Stimmrechtsanteile eines deutschen Unternehmens erwerben wollen. Nur innerhalb von drei Monaten nach Vertragsabschluss soll eine Prüfung auf Initiative des Wirtschaftsministeriums eingeleitet werden können. Für die Investoren selbst soll es keine Genehmigungs- oder Anzeigepflicht geben. Sie könnten sich aber im Zweifelsfall vor Abschluss des Vertrages beim Ministerium eine «Unbedenklichkeitsbescheinigung» abholen, sagte Glos. Den Plänen zufolge soll die Änderung zum 1. Januar in Kraft treten.

«Besser mehr Transparenz einfordern»

Die Gesetzesnovelle stieß in der Wirtschaft auf Kritik. Sie sei «überflüssig, diskriminierend und ein fatales Signal für potentielle Investoren und Geschäftspartner», kritisierte der Präsident des Groß- und Außenhandelsverbandes, Anton Börner. «Anstatt ausländische Investitionen zu begrenzen, wäre es sinnvoll, eine sehr viel größere Transparenz einzufordern.» Der Bankenverband warnte, der freie Kapitalverkehr dürfe nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden, «denn daraus resultiert ein Gutteil der deutschen Innovationskraft und der Effizienz unserer Wirtschaft».

Der Außenwirtschaftsexperte des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), Christoph Wolf, sagte der «Rheinischen Post», das Gesetz wirke abschreckend. «Das ist keine gute Idee, wenn man wie Deutschland massiv auf ausländische Investitionen angewiesen ist.» Kritik kam auch vom Bankenverband und dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI).

Die Generalsekretärin der Internationalen Handelskammer (ICC), Angelika Pohlenz, äußerte die Befürchtung, dass Auslandsinvestitionen in Deutschland nachhaltig reduziert würden, was entsprechende Beschränkungen für deutsche Investitionen im Ausland nach sich ziehen könnte. Das Kriterium «Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit» sei zu weit gefasst. Grundsätzlich könne jedes Unternehmen betroffen sein. Damit könne sich die Prüfung vom Ausnahmefall zur Regel verkehren. (nz/dpa/AP)

 
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