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Gesetz zu Firmenübernahmen: 

Deutschland wappnet sich gegen «Heuschrecken»

27. Jun 2008 12:40
Auch Zielobjekte von Investoren: Verlage
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Finanzinvestoren werden bei geplanten Firmenübernahmen in Deutschland künftig zu mehr Transparenz betreffs ihrer Ziele und Geldquellen verpflichtet. Auch die Lage klammer Kreditnehmer soll sich bessern.

Der Bundestag hat mit den Stimmen der Großen Koalition das Risikobegrenzungsgesetz beschlossen, mit dem Investoren zu mehr Offenheit gedrängt und unerwünschte Aktionen verhindert werden sollen. Auslöser für die Pläne waren unter anderem Berichte über die Ausplünderung und Zerschlagung von Firmen durch bestimmte Investoren, die die SPD als «Heuschrecken» an den Pranger gestellt hatte. Anfang Juli muss auch der Bundesrat noch abstimmen.

Künftig sollen Investoren börsennotierter Firmen verpflichtet werden, ab dem Erwerb einer Beteiligung von zehn Prozent der Stimmrechte Ziele sowie Herkunft ihrer Finanzmittel offenzulegen. Die Pläne sehen zudem vor, dass auch Beschäftigte eines nicht börsennotierten Unternehmens vor Firmenübernahmen informiert werden müssen. Bei einem Bieterverfahren werden verbindliche Angebote dem Wirtschaftsausschuss vorgelegt, in kleineren Firmen dem Betriebsrat.

Falls börsennotierte Firmen befürchten, dass sie mit den Offenlegungspflichten Investoren abschrecken, können sie darauf per Satzungsänderung verzichten. Dazu ist jedoch eine Drei-Viertel-Mehrheit der Hauptversammlung erforderlich. Bei Unternehmen mit Namensaktien erschwert das Gesetz unbemerktes «Heranschleichen» eines Investors. Bisher haben sich Aktionäre oft nicht mit ihrer wahren Identität ins Aktienregister eingetragen. Die Praxis, heimlich Aktienpakete aufzubauen und Stimmrechtsanteile erst kurz vor einem Aktionärstreffen zu melden, soll ohne Sanktionen unmöglich sein. Eine Verschleierung wird mit einem sechsmonatigen Stimmrechtsentzug bestraft.

Abgestimmtes vorgehen leichter nachweisbar

Das Gesetz richtet sich auch gegen die Praxis, dass Banken immer öfter Kreditforderungen, insbesondere Hypothekendarlehen, an Finanzinvestoren verkaufen. «Notleidende» Kredite sollen außerdem erst gekündigt werden dürfen, wenn der Zahlungsrückstand zwei aufeinanderfolgende Teilraten und 2,5 Prozent des Nominalbetrages erreicht hat. Bei einem Kredit von 100.000 Euro und einem Zinssatz von 4,5 Prozent sind das zirka fünf Monatsraten, wie der finanzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Hans-Ulrich Krüger, vorrechnete.

Zudem soll verbotenes abgestimmtes Verhalten von Investoren («acting in concert») leichter nachgewiesen werden können. Bisher war dies selten möglich, da sich die entsprechende Definition des Vergehens stark auf das Abstimmungsverhalten bei Hauptversammlungen bezog. Jetzt fallen auch Absprachen außerhalb der Aktionärstreffen darunter. Kommunikation der Investoren untereinander oder ein gemeinsamer Aktienerwerb ist also nicht generell verboten.

Einstieg schmackhaft machen

Mit dem zweiten Reformvorhaben, dem «Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen», will die Regierung Investoren den Einstieg in junge Unternehmen schmackhaft machen. Es gelten allerdings Einschränkungen: Nur wenn das Unternehmen jünger als zehn Jahre, nicht länger als drei Jahre an der Börse ist und über nicht mehr als 20 Millionen Euro verfügt, kann die Beteiligungsgesellschaft von der Gewerbesteuer befreit werden.

Das Risikobegrenzungsgesetz lehnte die FDP-Fraktion ab, während sich Linke und Grüne enthielten. Das «Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen» wurde gegen das Votum von FDP und Linken und bei Enthaltung der Grünen verabschiedet. (dpa/AP)

 
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