Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft wird aber verpflichtet, jedes Jahr ein Viertel des Gewinns zurückzustellen und so Eigenkapital aufzubauen. Wenn ein Stammkapital von 25.000 Euro erreicht ist, kann die UG in eine normale GmbH umgewandelt werden. Gehb sagte, in der Fachwelt werde von einer «kleinen Revolution» gesprochen. Für eine Ein-Mann-Gesellschaft fallen Gebühren von 20 Euro an. Dazu kommen noch 100 Euro für die Eintragung ins Registergericht. Bei einer Standard-GmbH wird eine leicht verständliche Mustersatzung eingeführt. Mit einem «Gründungsset» kann künftig eine GmbH theoretisch in einem Tag gegründet werden.
FDP und Linke stimmten gegen das Gesetz, dem die Länder im Bundesrat noch zustimmen müssen. Die Liberalen sehen in der Reform keinen großen Wurf. Die neue Mini-GmbH werde besonders anfällig für eine Insolvenz sein, sagte die FDP-Expertin Mechthild Dyckmans. Die Linke kritisierte, mit dem Gesetz werde dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet.
Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) bemängelte fehlenden Mut der Koalition. «Aus Sicht der Unternehmen ist besonders enttäuschend, dass die kleine Berufsgruppe der Notare sich zulasten der Gesamtwirtschaft ihre Privilegien bewahren konnte. Das belastet Gründer und bestehende GmbHs gleichermaßen», sagte BDI-Topmanager Werner Schnappauf.