EU-Arbeitsminister einig:
Leiharbeiter bekommen mehr Rechte
10. Jun 2008 11:15, ergänzt 13:43
 |  Gewerkschaften werben seit Jahren für bessere Bedingungen der Leiharbeiter | Foto: AP |
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Die EU-Staaten haben sich auf einheitliche Richtlinien für Arbeitsbedingungen in Europa verständigt. Danach soll es unter anderem eine maximale wöchentliche Arbeitszeit geben. Bundesarbeitsminister Scholz begrüßte den Kompromiss.
Das klingt nach geregelten Arbeitszeiten und dürfte Millionen Leiharbeiter und Klinikärzte in Europa zu Freudentänzen ermuntern. Denn deren Arbeitsbedingungen sollen künftig EU-weit eine - arbeitnehmerfreundlichere - Gestalt bekommen, wenn der am Dienstag eingetütete Beschluss der Arbeitsminister der 27 EU-Staaten denn tatsächlich umgesetzt wird.In einem Verhandlungs-Marathon hatten sich die EU-Arbeitspolitiker über die bis zuletzt umstrittenen Richtlinien zur Arbeitszeit und Leiharbeit geeinigt. Demnach sollen Zeitarbeiter rechtlich weitgehend mit Festangestellten gleichgestellt und die durchschnittliche Wochenarbeitszeit auf 48 Stunden begrenzt werden. In Ausnahmen seien bis zu 65 Stunden möglich.
«Dies ist ein wichtiger Tag für die europäischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer», sagte die Ratsvorsitzende und slowenische Ressortchefin Marjeta Cotman in Luxemburg, nachdem der Beschluss mit qualifizierter Mehrheit zustande gekommen war. «Der Kompromiss gewährleistet Schutz und Sicherheit für die Arbeitnehmer, aber auch Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung», sagte sie. EU-Sozialkommissar Vladimir Spidla verspricht sich von der Einigung «neuen Schwung für das soziale Europa». Jetzt liege «der Ball im Feld des europäischen Parlaments», das die Richtlinien noch formal beschließen muss, sagte Spidla.
«Das ist ein Rückschritt bei der sozialen Richtlinie»
Eine Minderheit um Spanien und kleinere Länder übte heftige Kritik an der Arbeitszeitrichtlinie, die sie gern restriktiver zum Schutz der Arbeitnehmer gehabt hätte. «Das ist ein Rückschritt bei der sozialen Richtlinie», sagte Spaniens Minister Celestino Corbacho.Für Deutschland bedeuten beide Neuregelungen nach den Worten von Arbeitsminister Olaf Scholz «eine gute Lösung». «Das sind wichtige Bausteine eines sozialen Europas. Sie sorgen dafür, dass Wettbewerb nicht auf dem Rücken der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgetragen wird», sagte der SPD-Politiker.
Gewerkschaftsbund kritisiert Einigung
Dagegen nannte der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) die Einigung zur Arbeitszeit inakzeptabel. «Das ist kein guter Deal», sagte die EGB-Sekretärin für Sozialpolitik und Arbeitsrecht, Catelene Passchier, der dpa am Dienstag in Brüssel. Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund (MB) reagierte empört darauf, dass die Bereitschaftsdienste nicht mehr voll als Arbeitszeit gewertet werden müssten. Zugleich kündigte sie an, die neue Richtlinie im Europaparlament stoppen. «Wir werden unsere Mitglieder aktivieren und versuchen, Einfluss auf die Europaparlamentarier zu nehmen», sagte MB-Hauptgeschäftsführer Armin Ehl der Agentur AP.
Maximale Wochenarbeitszeit bei 48 Stunden
Das sozialistisch regierte Spanien und kleinere Länder kritisierten den Ratsbeschluss zur Arbeitszeit ebenfalls heftig. «Das ist ein Rückschritt bei den sozialen Richtlinien», sagte Spaniens Minister Celestino Corbacho. Die Minderheit hatte strengere Regeln zum Schutz von Arbeitnehmern gefordert.
Zeitarbeiter bekommen nach der EU-Richtlinie künftig in einem Betrieb vom ersten Arbeitstag an die gleichen Rechte wie dessen feste Beschäftigte. Über Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern sind Ausnahmen möglich.Die durchschnittliche maximale Wochenarbeitszeit liegt nach der Einigung wie bisher grundsätzlich bei 48 Stunden. Über Ausnahmen sind aber bis zu 60 Stunden möglich, auch 65, wenn Bereitschaftsdienst als volle Arbeitszeit gewertet wird, wie es laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum bestehenden Arbeitsrecht gelten müsste. Mittels Tarifvereinbarungen kann diese Höchstgrenze sogar noch weiter überschritten werden.
Der Umgang mit Bereitschaftsdienst spielt in der neuen Richtlinie zur Arbeitszeit eine wichtige Rolle. Dem Urteil des EuGH trägt sie Rechnung, indem sie zwischen «aktivem» und «inaktivem» Bereitschaftsdienst unterscheidet. Als «inaktiv» gilt etwa ein Bereitschaftsarzt, wenn er im Krankenhaus schläft. (dpa/AP)