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VW-Prozess: 

Urteilen mit zweierlei Maß

23. Feb 2008 09:42
Ex-Betriebsratschef Volkert (r.) mit seinem Anwalt und Klaus-Joachim Gebauer (l.) im Gerichtssaal
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Der frühere VW-Betriebsratschef Volkert wandert in der Affäre um Sexreisen und Korruption zu Recht in den Knast, meint Michaela Duhr. Doch an dem VW-Prozess stört sie etwas ganz anderes.

Richterin Gerstin Dreyer hat den einst mächtigen VW-Betriebsratsvorsitzenden Klaus Volkert zu fast drei Jahren Gefängnis verurteilt. Doch trotz aller Genugtuung bleibt ein Nachgeschmack: Volkert ist bisher der einzige, der in der schmierigen Affäre um Lustreisen, Korruption und beispiellosem Filz bei dem Wolfsburger Autokonzern hinter Gitter muss. Ex-Arbeitsdirektor Peter Hartz kam weit glimpflicher davon. Ist das Urteil gegen den 65-Jährigen deshalb zu hart? Muss sich Dreyer den Vorwurf gefallen lassen, mit zweierlei Maß zu messen, wie es die Anwälte der Angeklagten tun?

Nein, dass die Lustreisen Volkerts, der sich selbst auf «Augenhöhe» mit den Konzernspitzen sah, in einer Gefängniszelle enden, ist keineswegs zu hart. Er, der zu keiner Zeit Schuldbewusstsein an den Tag gelegt hatte, wurde am Freitag zu Recht für seine maßlose Gier abgestraft.

Der prominente Arbeiterführer, der sich so gerne als «Co-Manager» bezeichnete, kämpfte beileibe nicht für die Interessen der VW-Beschäftigten. Volkert ließ sich seine Zustimmung zu wie auch immer gearteten Unternehmensentscheidungen von dem früheren Personalchef Hartz mit Sexpartys, Bordellbesuchen und millionenschwerer Sonderzahlungen teuer bezahlen.

Hartz gab die Anweisungen

Ex-VW-Arbeitsdirektor Peter Hartz
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Volkert und der mitangeklagte Klaus-Joachim Gebauer, seines Zeichens Organisator der Sexreisen auf Firmenkosten, sind zweifelsfrei wichtige Figuren in einer von unersättlicher Habgier geprägten Affäre, doch sie sind nicht die einzigen Verantwortlichen. Beide handelten auf Anweisung von Hartz.

Er gab die Losung vor, Volkert «jeden Wunsch zu erfüllen», um ihn gnädig zu stimmen. Er wies auch den damaligen Personalmanger Gebauer an, sich um die Geldgeschenke, Vergnügungsreisen, abgeschiedenen Wohnungen für Treffen mit Prostituierten zu kümmern. Auch Hartz selbst bediente sich ungeniert. Er hätte sicherlich eine ebenso harte Strafe verdient wie Volkert.

Doch der 65-Jährige kam im vergangenen Jahr mit einer überaus milden Strafe davon. Dreyer ließ sich auf einen umstrittenen Deal ein: Hartz legt ein umfassendes Geständnis ab und muss im Gegenzug nicht ins Gefängnis. In der Tat: Nach dem harten Urteil gegen Volkert muss sich Dreyer sehr wohl den Vorwurf einer «Zweiklassenjustiz» gefallen lassen.

 
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