08.02.2008
Herausgeber: netzeitung.de
Sollen auch nachts öfter abheben: Maschinen der Lufthansa
Foto: dpa
Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Die Lufthansa hat Klage gegen die nächtlichen Flubeschränkungen in Frankfurt am Main erhoben. Zahlreiche Kommunen fordern indessen ein generelles Nachtflugverbot.
Die Deutsche Lufthansa AG und ihre Tochtergesellschaft Lufthansa Cargo klagen gegen die mit dem Frankfurter Flughafenausbau verbundenen Nachtflugbeschränkungen. Wie ein Unternehmenssprecher erklärte, haben die beiden Unternehmen ihre Klage am Freitag beim hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingereicht. Die Lufthansa hat für die Zeit zwischen 23 und 5 Uhr 41 Starts und Landungen beantragt.
Die Landesregierung hat mit ihrem Planfeststellungsbeschluss für den Flughafenausbau aber maximal 17 Flugbewegungen für alle in Frankfurt beheimateten Fluggesellschaften genehmigt. Der Sprecher sagte, die Klage sei zunächst zur Fristwahrung eingereicht worden. Eine Begründung würden die beiden Unternehmen bis zum 25. März nachliefern. Die Lufthansa wolle nicht den Ausbau des Frankfurter Flughafens in Frage stellen. Der Konzern habe bis ins Jahr 2020 aber einen deutlich höheren Bedarf an nächtlichen Flugbewegungen.
Der hessische Verkehrsminister Alois Rhiel (CDU) reagierte mit Gelassenheit auf die Klagen. Das Land habe mit der Beschränkung auf maximal 17 Nachtflüge einen guten Kompromiss zwischen den Interessen der Anwohner und den Interessen der Fluggesellschaften gefunden. Er gehe davon aus, dass der am 18. Dezember vorgestellte Planfeststellungsbeschluss vor Gericht Bestand haben werde.
Die Stadt Mainz reicht Klage einZahlreiche Kommunen wollen indessen mit Klagen erreichen, dass es gar keine Nachtflüge mehr gibt. Am Donnerstag reichte etwa die Stadt Mainz Klage gegen den Ausbau des Flughafens ein. Der Mainzer Oberbürgermeister Jens Beutel (SPD) sagte nach Angaben der Online-Ausgabe der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung»: «Es ist einmalig in Deutschland, dass über einem Ballungsgebiet so viel Flugbewegung stattfindet, wie das über dem Rhein-Main-Gebiet der Fall ist.» Die Kommunen fühlen sich unter anderem in ihrem Selbstverwaltungsrecht und ihrer Planungshoheit verletzt. (NZ/AP)