Netzeitung Logo

 
DruckenVersenden
 

Post soll Mehrwertsteuer-Privileg behalten

16. Jan 2008 11:32
Paketdienst der Deutschen Post
Bild vergrößern
Ein Referenten-Entwurf des Finanzministeriums bestätigt die geltende Steuerbefreiung für den Ex-Monopolisten. Dessen Wettbewerber müssen hingegen 19 Prozent Mehrwertsteuer in Rechnung stellen.

Die Deutsche Post soll ihre Mehrwertsteuerbefreiung in vollem Umfang behalten. Das Bundesfinanzministerium bestätigte am Mittwoch einen entsprechenden Bericht der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung». Der Referenten-Entwurf zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes sei den zuständigen Ressorts und Verbänden bereits zugeleitet worden, sagte ein Sprecher des Finanzministeriums. Festgelegt sei, dass jeder, der eine Universaldienstleistung erbringe, von der Mehrwertsteuer befreit werde. Voraussetzung sei, dass die Unternehmen die bundesweite Zustellung sicherstellen könnten. Auf welche Unternehmen dies zutreffe, bleibe abzuwarten.

Mehr in der Netzeitung:
Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) scheine sich damit gegen Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) durchzusetzen, berichtet die «Frankfurter Allgemeine Zeitung» am Mittwoch unter Berufung auf einen der Zeitung vorliegenden Referenten-Entwurf des Bundesfinanzministeriums. Glos' Ministerium habe die Steuerbefreiung auf Sendungen privater Haushalte und kleiner Gewerbetreibender begrenzen wollen. Das Kabinett soll im März über den Entwurf entscheiden.

Im Kern laufe die Neufassung darauf hinaus, allen Unternehmen, die flächendeckend Briefe «zu einem erschwinglichen Preis» zustellen, die Mehrwertsteuer zu erlassen. Diese Voraussetzung erfüllt dem Bericht der FAZ zufolge bisher aber nur die Deutsche Post. Ihre Konkurrenten hätten Pläne für den Universaldienst wegen des Mindestlohns zurückgestellt und konzentrierten sich auf Geschäftskunden. Damit bleibe es bei der steuerlichen Diskriminierung der Postwettbewerber, die 19 Prozent Mehrwertsteuer in Rechnung stellen müssen.

Großkunden nicht zum Abzug der Vorsteuer berechtigt

Der Wettbewerbsnachteil mache sich für Unternehmen wie die schon jetzt in ihrer Existenz bedrohte Pin Group vor allem bei wichtigen Großkunden wie Behörden, Banken und Versicherungsunternehmen bemerkbar, weil diese nicht zum Abzug der gezahlten Vorsteuer berechtigt sind. Der Entwurf des Finanzministeriums mache die Steuerbefreiung davon abhängig, dass die Bundesnetzagentur die Erfüllung der Universaldienstverpflichtung bescheinige.

Der Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste hat wegen der steuerlichen Benachteiligung Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingereicht. Da mit dem Wegfall des Briefmonopols der Post auch deren gesetzliche Universaldienstpflicht weggefallen sei, bilde die seinerzeit als Gegenleistung eingeführte Steuerbefreiung nun eine «rechtswidrige Staatsbeihilfe», heiße es in dem Schreiben an die Brüsseler Generaldirektion Steuern und Zollunion. (AP/dpa)

 
Drucken
VersendenSocial Bookmark Mister Wong Yigg Google del.icio.us Oneview Webnews
 
Zu weiteren Bildergalerien
Zu weiteren Bildergalerien
 
Wirtschaftssysteme rund um den Globus: 
Die Varianten des Kapitalismus
Erwartungen an den Weltfinanzgipfel: 
Große Runde, kleiner gemeinsamer Nenner
Live Top 5
netzeitung.de auf Ihrer iGoogle-Seite
Sie müssen JavaScript aktiviert und Flash 8 installiert haben, um diese Seite in vollem Umfang nutzen zu können.
Immobiliensuche
Immobilien
immonet
Aus anderen Ressorts

Geschäftsführer: Dr. Robert Daubner | Chefredakteurin: Domenika Ahlrichs | Impressum | Datenschutz
NZ Netzeitung GmbH · Karl-Liebknecht-Str. 29 · 10178 Berlin · Tel.: 030 23 27 6840 · Fax: 030 23 27 6874
Alle Rechte © 2008 NZ Netzeitung GmbH
 
Vermarktung: DZH Online Media Sales Group GmbH
 
IT & Security by Procado
 
[ai:ti]-Quotes&Charts: IT Future AG
Quellen der Börsendaten: IT Future AG, Standard&Poor's Comstock Inc. und weitere.