Der Wettbewerbsnachteil mache sich für Unternehmen wie die schon jetzt in ihrer Existenz bedrohte Pin Group vor allem bei wichtigen Großkunden wie Behörden, Banken und Versicherungsunternehmen bemerkbar, weil diese nicht zum Abzug der gezahlten Vorsteuer berechtigt sind. Der Entwurf des Finanzministeriums mache die Steuerbefreiung davon abhängig, dass die Bundesnetzagentur die Erfüllung der Universaldienstverpflichtung bescheinige. Der Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste hat wegen der steuerlichen Benachteiligung Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingereicht. Da mit dem Wegfall des Briefmonopols der Post auch deren gesetzliche Universaldienstpflicht weggefallen sei, bilde die seinerzeit als Gegenleistung eingeführte Steuerbefreiung nun eine «rechtswidrige Staatsbeihilfe», heiße es in dem Schreiben an die Brüsseler Generaldirektion Steuern und Zollunion. (AP/dpa)