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Apple entgeht Wettbewerbsverfahren

09. Jan 2008 17:03
Auf iTunes waren Songs bisher unterschiedlich teuer
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Apple will künftig EU-weit den gleichen Preis für Songs des Onlineangebots iTunes verlangen. Daraufhin hat Brüssel Ermittlungen gegen den Computerkonzern eingestellt.

Mit der Ankündigung von gleichen Preisen für alle Nutzer in der EU beim Herunterladen von Musik aus seinem iTunes-Onlineangebot ist der Computerhersteller Apple einem drohenden Brüsseler Wettbewerbsverfahren entgangen. Die EU-Kommission teilte am Mittwoch in Brüssel mit, Apple habe eine Vereinheitlichung der Preise innerhalb von sechs Monaten zugesagt.

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Die Kommission stellte daraufhin Ermittlungen wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens ein. Sie waren 2005 von einer britischen Verbraucherorganisation ausgelöst worden: Diese hatte sich darüber beklagt, dass Apple bei iTunes in Großbritannien höhere Preise habe als in anderen EU-Staaten. Im britischen iTunes-Shop kostet ein Song bisher 79 Pence - das sind nach aktuellem Kurs 1,05 Euro. In Deutschland oder Frankreich dagegen liegt der Preis bei 99 Cent.

EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes begrüßte die Ankündigung von Apple: «Wir sind für alle Lösungen, die es den Verbrauchern erlauben, beim herunterladen von Musik von einem wirklichen Binnenmarkt zu profitieren.» Die EU-Kommission verdächtigte Apple zunächst, illegale Absprachen mit den großen Musiklabels getroffen zu haben. Ihre Ermittlungen ergaben indes, dass die iTunes-Struktur in nationalen Unterschieden beim Urheberrecht begründet ist. «Einige Plattenfirmen haben entschieden, ihre Songs nicht in allen EU-Staaten zur Verfügung zu stellen», sagte Kommissionssprecher Jonathan Todd. Die Label bewegten sich damit im Rahmen des gültigen Urheberrechts.

Unterschiedliche Angebote in den EU-Ländern

Die iTunes-Angebote in den verschiedenen EU-Staaten sind unterschiedlich umfangreich. Verbraucher können Songs nur auf dem Portal des Landes herunterladen, in dem sie leben. So kann beispielsweise mit einer britischen Kreditkarte nicht auf einer belgischen iTunes-Seite bezahlt werden. Nach Feststellungen der EU-Kommission war der Preis eines Musikstücks in Großbritannien zeitweise um 18 Prozent höher als im Gebiet der Euro-Zone. In Dänemark sei es ein Unterschied von acht Prozent gewesen.

Bei Apple hieß es, man müsse einigen Musikfirmen einen höheren Preis für den Vertrieb in Großbritannien bezahlen als für die anderen Länder in Europa. «Apple wird eine zukünftige Zusammenarbeit mit jedem Label überprüfen, welches den Einkaufspreis in Großbritannien innerhalb der nächsten sechs Monate nicht an ein gesamteuropäisches Niveau anpasst», warnte der iTunes-Betreiber.

Gesamteuropäischer Marktplatz für Musik

Die Kommission betonte ihre Rolle bei Apple-Entscheidung, die Preise anzupassen: «Die Ankündigung von Apple ist das direkte Ergebnis von Gesprächen zwischen Steve Jobs und Neelie Kroes. Wir haben ein sehr gutes Ergebnis erzielt.» Jobs sprach von einem wichtigen Schritt auf dem Weg zu einem gesamteuropäischen Marktplatz für Musik.

Zu möglichen Preisunterschieden beispielsweise durch Währungsschwankungen sagte der Kommissionssprecher: «Wir sind kein Preisregulierer. Entscheidend ist, dass künftig unterschiedliche Preise nicht mehr das Ergebnis der Geschäftspolitik sind.» Währungsschwankungen gebe es nach wie vor, sie wirkten sich manchmal auch zu Gunsten des Verbrauchers aus.

Die Frage der Hardware-Interoperabilität habe sich im laufenden Verfahren nicht gestellt, sagte der Kommissionssprecher. «Apple hat keine beherrschende Marktposition und deswegen kann das auch kein Kartellverstoß sein.» Verbraucherschützer kritisieren auch, dass man bei iTunes gekaufte Musik mobil nur auf Apples Geräten abspielen kann. (dpa/AP)

 
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