02.11.2007
Herausgeber: netzeitung.de
Jetzt dürfen die Lokführer auch im Fernverkehr die Arbeit niederlegen.
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Juristischer Sieg für die Lokführer: Sie dürfen künftig auch im Güter- und im Fernverkehr streiken. Das bisherige Verbot hält das Sächsische Landesarbeitsgericht für unzulässig.
Die Lokführergewerkschaft GDL darf auch im Güter- und Fernverkehr der Bahn streiken. Das hat das Sächsische Landesarbeitsgericht in Chemnitz am Freitag in einer Berufungsverhandlung entschieden. Bislang waren ihr im Tarifkonflikt mit der Bahn nur Streiks im Regionalverkehr erlaubt. Richter Werner Leschinger erklärte, eine Beschränkung des im Grundgesetz verbrieften Streikrechts sei nicht zulässig, die Wahl der Kampfmittel sei dabei den Tarifparteien selbst überlassen. Eine Ausweitung der Streiks sei per se nicht unverhältnismäßig.
Nach dem Urteil drohen bereits in den nächsten Tagen Arbeitsniederlegungen im Güterverkehr. Nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) kostet ein Güterverkehrsstreik die Volkswirtschaft pro Tag bis zu 50 Millionen Euro. DIW-Expertin Claudia Kemfert warnte, ganze Wirtschaftszweige könnten bald lahm liegen: Bei der heute üblichen «Just in time»-Produktion sei ein Ausgleich von Streiks im Güterverkehr in vielen Branchen gar nicht möglich. Besonders der Fahrzeugbau, die Stahlindustrie und die Versorgung mit fossilen Brennstoffen wäre demnach betroffen.
In erster Instanz hatte das Chemnitzer Arbeitsgericht am 5. Oktober der GDL Streiks im Güter- und Fernverkehr untersagt und Arbeitsniederlegungen lediglich im S-Bahn- und Regionalverkehr erlaubt. Bereits vor der Entscheidung hatte die GDL aber angekündigt, bis einschließlich Sonntag auf neue Streiks zu verzichten.
Die Anwälte beider Seiten diskutierten vor Gericht vor allem die Verhältnismäßigkeit von Streiks im aktuellen Tarifkonflikt. Die GDL will mit den Arbeitsniederlegungen vor allem einen eigenständigen Tarifvertrag durchsetzen.
In der Verhandlung sagte der GDL-Anwalt Ulrich Fischer, ein Streik im Güterverkehr könne «nicht unverhältnismäßig sein», da nur zehn Prozent der Güter in Deutschland auf der Schiene transportiert würden. Außerdem seien bei der Güterbahn Railion 45 Prozent der Lokführer Beamte, also nicht streikberechtigt.
Der Anwalt der Bahn, Thomas Ubber, führte aus, innerhalb des Konzerns gehe es darum, dass eine kampfstarke Gewerkschaft nur für einen Teil der Mitarbeiter kämpfe, die sich aus der Solidarität verabschiedet hätten, «um egoistische Interessen durchzusetzen». Bei Streiks im Güterverkehr drohten «verheerende Auswirkungen» für die Wirtschaft, wenn etwa Kraftwerke nicht mehr mit Kohle beliefert werden könnten oder der Hamburger Hafen schließen müsse. (dpa/AP)