netzeitung.deBahn zieht gegen Arbeitskampf vor Gericht

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Die Bahn hat eine Einstweilige Verfügung gegen den Lokführer-Streik beantragt. (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Die Bahn hat eine Einstweilige Verfügung gegen den Lokführer-Streik beantragt.
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Die Bahn zieht wegen der angekündigten Streiks der Lokführer am Freitag vor den Kadi: Arbeitsrichter in Chemnitz sollen der Gewerkschaft die Arbeitsniederlegungen untersagen.

Die Deutsche Bahn geht erneut juristisch gegen angekündigte Streiks der Lokführergewerkschaft GDL vor. Beim Arbeitsgericht Chemnitz wurden Anträge auf Einstweilige Verfügungen gegen Streiks im Nahverkehr eingereicht, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag der Nachrichtenagentur dpa sagte. Eine Entscheidung stehe frühestens an diesem Donnerstag an. Zunächst war noch nicht entschieden, ob es zu einer mündlichen Verhandlung kommen sollte.

Die GDL hatte für diesen Freitag einen bundesweiten Streik im Personen- und Güterverkehr angekündigt. Der Anwalt der Gewerkschaft, Ulrich Fischer, hatte dabei gesagt, er halte die Streikpläne der Lokführer für gerichtsfest – er rechnete aber schon damit, dass die Bahn gerichtlich versuchen wird, die Streiks mit Einstweiligen Verfügungen zu verhindern.

Die Bahn bestätigte die Einreichung des Antrags in Chemnitz. Dort sei ein Hauptsacheverfahren anhängig, sagte ein Sprecher. Der Konzern rechne damit, dass einer der Schwerpunkte des angekündigten GDL-Streiks in den neuen Bundesländern sein werde. Laut Gericht wurden die Anträge von den Bahntöchtern DB Regio AG, DB RegioNetz Verkehrs GmbH sowie dem Arbeitgeberverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister gestellt.

Wann der Ausstand am Freitag beginnen solle, wollte die GDL erst kurzfristig am Donnerstag bekannt geben. Es wären die ersten bundesweiten Streik-Aktionen in dem Tarifstreit seit Mitte Juli. Der von der GDL zugesagte Streikverzicht war in der Nacht zu Montag abgelaufen. Die Bahn wollte sich auf Anfrage nicht dazu äußern, ob auch bei weiteren Gerichten Einstweilige Verfügungen beantragt wurden.

Im August hatte zuletzt das Arbeitsgericht Nürnberg Streiks der Lokomotivführer untersagt, bevor es zur Wiederaufnahme der Tarifverhandlungen kam. Am Montag hatte die Bahn die Forderung der Lokführergewerkschaft nach einem eigenständigen Tarifvertrag erneut zurückgewiesen. Der Konzern bietet der GDL weiterhin an, den mit den anderen beiden Gewerkschaften Transnet und GDBA schon besiegelten Abschluss mit 4,5 Prozent Einkommensplus zu übernehmen.

Zudem könnte bei Mehrarbeit mehr Geld gezahlt werden, woraus weitere Einkommenssteigerungen von bis zu 5,5 Prozent folgen. Insgesamt könne dies auf rund zehn Prozent Verbesserung hinauslaufen. Die GDL lehnt das Angebot ab und wirft der Bahn vor, das Ergebnis der Moderatorenrunde mit den CDU-Politikern Kurt Biedenkopf und Heiner Geißler «völlig ignoriert» zu haben. (nz/dpa/AP)