netzeitung.deMicrosoft scheitert mit Windows-Klage gegen EU

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Microsoft muss ein Bußgeld in dreistelliger Millionenhöhe zahlen. (Foto: Microsoft<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Microsoft muss ein Bußgeld in dreistelliger Millionenhöhe zahlen.
Foto: Microsoft
Quelle: NZ Netzeitung GmbH

Die Millionenstrafe gegen den US-Softwarekonzern Microsoft wegen Marktmissbrauchs ist rechtens. Das Unternehmen prüft, ob es Berufung einlegen will.

Schwere Niederlage für Microsoft: Das Europäische Gericht erster Instanz bestätigte am Montag in Luxemburg eine Geldstrafe über 497 Millionen Euro gegen den US-Konzern. Auch die Klage des Softwareherstellers gegen mehrere wettbewerbsrechtliche Auflagen der EU-Kommission wurde zurückgewiesen. Microsoft muss demnach technische Einzelheiten für Konkurrenten offenlegen, damit deren Software für große Betriebsrechner mit dem Betriebssystem Windows vereinbar wird.

Die EU-Kommission begrüßte das Urteil. Microsoft will erst nach genauer Lektüre des Urteils über eine mögliche Berufung befinden. «Wir müssen erst einmal das Urteil lesen, bevor wir darüber entscheiden», sagte Microsoft-Chefanwalt Brad Smith.

«Wir sind auf weitere Bemühungen eingestellt, die heutige Entscheidung umzusetzen und sie zu respektieren», versicherte er. Dies bedeute jedoch nicht, dass Microsoft auf Rechtsmittel gegen das erstinstanzliche Urteil verzichte. «Obwohl es immer eine Menge Aufregung in diesen Fällen gibt, sollte man erst einmal lesen, dann nachdenken und dann entscheiden.»

An der «Verpflichtung von Microsoft gegenüber Europa» werde sich nichts ändern. In den knapp neun Jahren des Streits mit der EU-Kommission sei die Zahl der Beschäftigten in Europa von 3900 auf 13.000 gestiegen, die Forschungsinvestitionen von drei auf fast 500 Millionen Dollar. «Wir hoffen, die technologische Entwicklung weiter voranbringen und mehr Arbeitsplätze auf diesem Kontinent (Europa) schaffen zu können.»

Rund eine halbe Milliarde Euro Strafe
Microsoft konnte sich in dem Rechtsstreit nur in einem einzigen Punkt durchsetzen: Die EU-Richter befanden die Entscheidung der Kommission für nichtig, für die Überwachung der wettbewerbsrechtlichen Auflagen einen unabhängigen Beauftragten zu berufen, den Microsoft bezahlen sollte. Hierfür gebe es keine Rechtsgrundlage, hieß es zur Begründung.

Die Kommission hatte gegen Microsoft eine Strafe von 497 Millionen Euro verhängt, unter anderem deshalb, weil der in Windows integrierte Media Player andere Anbieter benachteilige. Auch eine Offenlegung der Programmierung der Kommunikations-Schnittstellen von Windows-Servern hatte die EU-Kommission gefordert, verbunden mit der Androhung einer täglichen Strafe von weiteren zwei Millionen Euro.

Dagegen hatte Microsoft geklagt und angeführt, die Kommission habe nicht eindeutig dargelegt, wie genau das Unternehmen die Auflagen erfüllen solle. (nz/AP)